Neue Corona-Landesverordnung M-V im Gesetzblatt veröffentlicht

Die Landesregierung hat am 20.09.2022 eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen.

“Die Landesverordnung ergänzt das neue IfSG. Damit sind wir gut auf die nächsten Monate vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung. „Da die Corona-Lage unter Kontrolle ist und wir durch die Impfungen und überstandenen Infektionen eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung haben, reichen momentan Basis-Schutzmaßnahmen aus“, so Gesundheitsministerin Drese.

Diese umfassen zum 1. Oktober 2022 eine Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Eine Testnachweispflicht besteht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Ausnahmen hiervon gibt es u.a. für vollständig Geimpfte und Genesene, notwendige Begleitpersonen sowie Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime können im Rahmen ihres Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Durch das neue IfSG kann das Land bei einer Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.

Diese weitergehenden Schutzmaßnahmen seien derzeit aber nicht notwendig, verdeutlichte Drese. „In unserem Corona-Expertengremium beobachten wir die Entwicklung natürlich kontinuierlich sehr genau und werden zum Beispiel bei steigendem Infektionsgeschehen und einer angespannten Lage in den Krankenhäusern entsprechend gegensteuern. Grundlage dafür ist der 8-Punkte-Plan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter reagieren können“, so die Ministerin.

Drese: „Am besten wäre es, wenn es dazu gar nicht kommt. Dazu kann Jede und Jeder durch eigenverantwortliches Verhalten, etwa durch Testungen vor dem Besuch von größeren Veranstaltungen beitragen.“

Schaubild IfSG+LVO
(mit Auflistung der ab dem 01.10.2002 geltenden Corona-Basisschutzmaßnahmen)

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V (SM)

Gesetz- und Verordnungsblatt MV Nr. 38/2022 vom 28.09.2022 mit folgenden Verordnungen:
– Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (20.09.2022)
– Siebte Pflege und Soziales Corona-VO M-V-Änderungsverordnung (23.09.2022)
– Sechste Verordnung zur Änderung der Reha-Verordnung (23.09.2022)
Corona-LVO M-V (26.09.2022)

2022-09-21 (aktualisiert 28.09.2022)

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