Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung auf den Weg gebracht

Am 04.09.2022 hat sich die Ampelkoalition auf das dritte Entlastungspaket geeinigt. Das Volumen des Pakets soll mehr als 65 Milliarden € betragen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Es soll eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt werden.
  • Die ursprünglich an die Corona-Pandemie gekoppelte Homeoffice-Pauschale wird entfristet, sodass auch weiterhin pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf € (max. 600 € jährlich), möglich ist.
  • Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 € angehoben (ab 01.10.2022 bereits auf 1.600 €).
  • Die kalte Progression bei der Steuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden.
  • Wohngeld:
    Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert.
    Das Wohngeld soll zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten.
    Von September bis Dezember 2022 wird zudem einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt: 415 € für einen 1-Personen-Haushalt, 540 € für zwei Personen; für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 €.
  • Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf Gas auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % gesenkt.
  • Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge bereits ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können. Damit werden Renten dann erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
  • Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld gelten über den 30.09.2022 hinaus.
  • Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % wird verlängert.
  • Die eigentlich zum 01.01.2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um 5 € pro Tonne wird auf den 01.01.2024 verschoben.
  • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um 18 € angehoben.
    Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 € im Monat angehoben.
  • Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten.
  • Studenten und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €.
  • Hartz IV soll vom 01.01.2023 an durch das neue Bürgergeld (rund 500 € im Monat) ersetzt werden.
  • Die Koalition strebt eine Nachfolgeregelung für das 9-€-Ticket (Nahverkehrsticket) an. Die Kosten sollen im Rahmen von etwa 49 bis 69 € im Monat liegen. Allerdings wird hier die Beteiligung der Länder gefordert.
  • Weitere geplante Maßnahmen:
    Die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen soll jetzt national umgesetzt werden.
    Es soll ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.
    Außerdem sollen Unternehmen verstärkt bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

2022-09-05

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