Corona-Arbeitsschutzverordnung wieder in Kraft ab Oktober 2022

Ende Mai 2022 war die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Nun soll sie reaktiviert werden und vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

Die hohe Ansteckungsfähigkeit der Omikron-Variante des Coronavirus hat zu einem hohen Infektionsgeschehen selbst in den zurückliegenden Sommermonaten geführt. Wenn es wieder kühler wird und sich Menschen vermehrt in Innenräumen aufhalten, ist ein weiterer Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten – auch in den Unternehmen und Verwaltungen.
Damit besteht ein hohes Risiko, sich und andere am Arbeitsplatz anzustecken und im schlimmsten Fall von Langzeitfolgen betroffen zu sein. Es gilt aber auch Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu vermeiden. In allen Lebensbereichen werden daher wieder umsichtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen notwendig sein – gerade auch am Arbeitsplatz.

Die künftige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält überwiegend die aus der alten Verordnung bekannten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. Es wurden Anpassungen vorgenommen. So entfällt z. B. die Pflicht für Unternehmen, ihren Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten.

Folgende Maßnahmen sind in der ab Oktober geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung enthalten:
  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten können bzw. wollen.
  • Arbeitgeber müssen weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.

Hinweis:
Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wird erlassen, wenn die dazu erforderliche Verlängerung der Verordnungs­ermächtigung, die Gegenstand eines Gesetzespaketes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze und Verordnungen ist, wie geplant am 9. September 2022 vom Bundestag beschlossen wird und am 22. September 2022 in Kraft tritt.

Regierungsentwurf des BMAS zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde im Bundesanzeiger am 28.09.2022 veröffentlicht wurde. Sie tritt damit am 1. Oktober 2022 in Kraft und am 7. April 2023 außer Kraft.

Einzige Änderung im Vergleich zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist in §1 (3). Hier ist nun ein allgemeiner Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erfolgt, es wird jedoch kein Datum der Veröffentlichung mehr genannt.

Quelle: u. a. BMAS

2022-09-01 (aktualisiert am 04.10. 2022)

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