Forschungszulage: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Mithilfe der Forschungszulage können sich Unternehmen Personalkosten anteilig vom Staat fördern lassen – auch rückwirkend.

Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.
Nicht direkt förderfähig sind Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie profitieren aber indirekt durch Auftragsforschung für Anspruchsberechtigte.

Begünstigte Aktivitäten

Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind und ab dem 2. Januar 2020 begonnen wurden.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte FuE-Vorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand.

Antragsverfahren

Zunächst ist bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen.
Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung:

  • Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind nicht so hoch wie bei einer Projektförderung, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die allerdings den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen.
  • Die Beantragung der Forschungszulage ist relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen (etwa 3 Monate bis zum Bescheid).
  • Zudem ist es möglich, eine rückwirkende Förderung für Projekte ab dem 02.01.2020 zu erhalten.
  • Es besteht nach der Zusage ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel, sodass die Forschungszulage für Unternehmen gut planbar ist.
Wo erfährt man mehr?

Konkrete Aussagen zu Anspruchsberechtigung, Begünstigte FuE-Vorhaben, Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Höhe der Höhe der FZul sowie dem Antragsverfahren kann dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2021 (GZ: IV C 3 – S 2020/20/10029 :007) entnehmen.
Weitere Informationen zur Inanspruchnahme und Beantragung der findet man auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Thema Forschungszulage.

2022-08-11

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