Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können ab sofort telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat angesichts steigender Infektionszahlen diese Corona-Sonderregelung wieder aktiviert.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.

Einfach, erprobt und bundesweit einheitlich

Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung bei Erkältungssymptomen gebe es für die nächsten Monate eine „einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Inkrafttreten zum 4. August 2022

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 4. August 2022 in Kraft.

Weitere Informationen zur telefonischen Krankschreibung findet man auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Mit der Aufgabe, den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren, hat er den G-BA betraut. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

Quelle: Bundesregierung

2022-08-05

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