Wenn das neue Ausbildungsjahr beginnt

Will ein Unternehmen Lehrlinge ausbilden, muss es die entsprechenden Voraussetzungen für die Ausbildung besitzen und auf Einiges achten.

Neben den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Jugendarbeitsschutzgesetz), die es einzuhalten gilt, müssen Ausbildungsbetriebe (materiell) und Ausbilder (persönlich und fachlich) geeignet sein.
Für anerkannte Ausbildungsberufe gibt es zudem jeweils entsprechende Ausbildungsordnungen. Diese Ordnungen regeln:
– Bezeichnung des Ausbildungsberufs
– Dauer der Ausbildung
– zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
– Prüfungsanforderungen

Ausbildungsvertrag

Werden Lehrlinge eingestellt, muss mit ihnen vor Antritt der Lehre ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Der Ausbildungsvertrag wird an die zuständige Stelle (z. B. IHK, HWK, Landwirtschaftskammer, Notar- oder Steuerberaterkammer, Ärztekammer…) geschickt und dort wird das Ausbildungsverhältnis eingetragen.

Der Ausbildungsvertrag sollte dabei Folgendes enthalten:

  • Persönliche Daten der Vertragspartner
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Art und Ziel der Ausbildung
    (incl. Arbeitsplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung der Berufsausbildung als Anlage)
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Ausbildungsort sowie eventuelle Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Unterstellungsverhältnis / Lehrbeauftragter
  • Höhe der Ausbildungsvergütung und Zahlungsmodalitäten (Mindestausbildungsvergütung beachten!)
  • Dauer der Probezeit
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen für eine Kündigung
  • Hinweis auf eventuell geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Ausbildungsrahmenplan

Der jeweilige Ausbildungsrahmenplan ist Grundlage für die Ausbildung. Die Inhalte, die dort aufgelistet sind, muss der Betrieb konkreten Tätigkeiten und Aufgaben zuordnen und im Ausbildungsplan festlegen. Dieser ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt.

Weitere Informationen zur Ausbildung

Ausführliche Informationen zu allen Fragen der Ausbildung findet man auf den Seiten der Agentur für Arbeit: “Informationen zur Ausbildung“.

Und noch ein letzter Tipp:
Hinweisen sollten Ausbildungsbetriebe ihre (potenziellen) Auszubildenden auf Folgendes: Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Azubis dabei mit einem Zuschuss (Mehr zum Thema Berufsausbildungsbeihilfe).

2022-07-08

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