Mobiles Arbeiten sicher und effektiv gestalten

Während der Corona-Zeit hat Mobiles Arbeiten immens an Bedeutung gewonnen und sich im Unternehmensalltag vieler, vor allem junger Unternehmen fest etabliert.

Forschungsergebnisse zeigen, dass das Arbeiten von zu Hause viele Chancen und Risiken mit sich bringt. Damit alles gut läuft, müssen die Bedürfnisse und Interessen beider Seiten aufeinander abgestimmt werden. Dafür braucht es konkrete Regeln und Vereinbarungen.

Beschäftigte können die Orte, an denen sie ihre informationsbezogene Tätigkeit ausüben entweder selbst festlegen oder sie werden vom Arbeitgeber vorgegeben. Mobiles Arbeiten umfasst dabei auch das gelegentliche Arbeiten von zu Hause (auch unter dem Begriff „Homeoffice” bekannt). Anders als die Telearbeit ist das Mobile Arbeiten jedoch häufig nicht vertraglich vereinbart.
Im Gegensatz zu Telearbeit unterliegt Mobiles Arbeiten nicht der Arbeitsstättenverordnung (vgl. § 2 Abs. 7 ArbStättV), sondern beruht auf einer anlassbezogenen Absprache mit dem Arbeitgeber.
Abzugrenzen ist Mobiles Arbeiten außerdem vom Arbeiten an ortsveränderlichen Arbeitsorten, z. B. im Personen- oder Gütertransport sowie vom Arbeiten an wechselnden Orten ohne informationsbezogene Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei mobilen Pflegekräften oder Beschäftigten im Handwerk.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) hat sich in einem aktuellen Beitrag intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Im Beitrag der BauA werden drei Themenfelder („digitale Arbeitsmittel”, „Arbeitsorte” und „Arbeitsorganisation”) intensiv und umfassend erläutert und Gestaltungsempfehlungen gegeben. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Aspekte teilweise stark miteinander zusammenhängen und sich auch gegenseitig bedingen. Zudem unterscheidet sich die Gestaltbarkeit innerhalb der jeweiligen Bereiche. Nicht an allen Arbeitsorten ist es möglich Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung zu nehmen. Entsprechend können hier keine Empfehlungen ausgesprochen werden und das Arbeiten an diesen Orten sollte zeitlich beschränkt sein.

Themenfelder

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Quelle: BauA

2022-06-10

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