Ab Oktober 2022: Mindestlohn steigt auf 12 Euro brutto je Stunde

Der Bundestag hat den vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro.

Die Mindestlohnhöhe von zwölf Euro brutto je Stunde entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Von der (einmalig gesetzlich vorgeschriebenen) Erhöhung im Oktober 2022 profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und viele Frauen.
Nachfolgende Anpassungen des Mindestlohns erfolgen dann wieder auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, erstmals bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Auch Mini- und Midijob-Grenzen steigern

Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijob) soll im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden, um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Die Entgeltgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (sog. Midijob) soll auf 1.600 Euro angehoben und weiterentwickelt werden. Um die Anreize zu erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein, werden die Beschäftigten insbesondere im unteren Übergangsbereich stärker entlastet. Die Grenzbelastung beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Zudem werden die Voraussetzungen eines „gelegentlichen unvorhergesehenen Überschreitens“ der Geringfügigkeitsgrenze gesetzlich geregelt.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Gesetzentwurf) trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und verhindern sollen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher.

FAQ des BMAS zu Mindestlohn, Mini- und Midijobs

Hinweis beim Einsatz von Minijobbern im Betrieb:

Zum 1. Juli 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn bereits auf 10,45 Euro steigen.
Das bedeutet: Durch diese Erhöhung zum 1. Juli 2022 sinkt die maximale Arbeitszeit für Minijobber auf 43,062 Stunden pro Monat.
Steigt der Mindestlohn im Oktober 2022 und erhöht sich gleichzeitig die Entgeltgrenze auf 520 € müssen auch die maximalen Arbeitsstunden für Minijobber wieder neu berechnet werden (520 € : 12 €/h = 43,333 Stunden pro Monat)!

Zum Thema Minijob siehe auch GründerNews vom 21.12.2021

2022-06-08

Drei Fragen und Antworten zur Mindestlohnerhöhung
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