Steuerentlastungsgesetz 2022: Rückwirkende Entlastungen und Energiepreispauschale werden umgesetzt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2022 seine Zustimmung zu den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwürfe zur Entlastung der Steuerzahler von den Preiserhöhungen im Energiebereich verabschiedet.

In Ergänzung zu unserer GründerNews vom 14.04.2022 noch folgende Informationen:

Mit den Neuregelungen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent sowie Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie, jeweils rückwirkend ab dem 01.01.2022.
  • Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe für die Monate Juni bis August wird auf das europäische Mindestmaß befristet abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit rd. 30 Cent je Liter, für Diesel rd. 14 Cent je Liter.
  • Energiesteuer für Erdgas und Flüssiggas wird abgesenkt
  • Im Monat Juli 2022 wird Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro pro Kind gezahlt.
  • Das 9-Euro-Ticket in den Monaten Juni bis August 2022 berechtigt zur Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs.
  • Es erfolgt eine Verdoppelung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen auf 200 Euro.

Wegen der zu erwartenden Anwendungsfragen hat die Finanzverwaltung eine FAQ-Liste erstellt.

2022-06-02 (aktualisiert 04.07.2022)

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