Land passt Kriterien zur Vergabe landeseigner Agrarflächen an

Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Kriterien zur Vergabe von landeseigenen Agrarflächen überarbeitet.

Es reagiert damit auf aktuelle Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, wie die Zunahme nichtlandwirtschaftlicher Kapitalinvestoren oder die gestiegenen Anforderungen an Klima-, Arten- und Gewässerschutz.

„Unser Ziel ist es, die Verpachtung unserer Flächen noch gerechter zu gestalten. Das heißt möglichst vielen Interessenten die Bewerbung nach festgelegten Kritieren zu ermöglichen und Flächenkonzentrationen entgegenzuwirken“, sagte Landwirtschaftsminister Backhaus am 19.05.2022 im Landtag im Schweriner Schloss. Der überarbeitete Kriterienkatalog wird in Kürze dem Agrar- und Umweltausschuss vorgestellt.

Backhaus informierte, dass die bisherige Vergabepraxis auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 zurückgeht und in ihren Grundzügen in einem Evalierungsbericht von der Landesforschungsanstalt 2013 nochmals bestätigt wurde. „Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in der letzten Legislaturperiode jährlich im Durchschnitt nur noch 5 % (ca. 530 ha) dieser Flächen öffentlich ausgeschrieben wurden. Rund 10.000 Hektar wurden im Durschnitt jährlich ohne Ausschreibung direkt an die bisherigen Pächter vergeben, weil sie die Vergabekriterien erfüllten. „Diese Entwicklung hat mich dazu bewogen, die bisherigen Kriterien noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen“, betonte Backhaus.

Insbesondere das Hauptkriterium Arbeitsintensität ist aus Gründen der Gerechtigkeit wie folgt angepasst worden:

  • Für Mutter- und Ammenkühe wurde der GV-Besatz von 0,4 GV/ha auf 0,6 GV/ha erhöht, weil der Arbeitskraftbedarf je Mutterkuh (22 AKh/Mutterkuh) weniger als halb so hoch ist wie bei Milchkühen (48 AKh/Milchkuh).
  • Für Zuckerrüben wurde der Prozentsatz für den Anteil der „Intensivkultur“ von 10 % auf 20 % erhöht, weil Zuckerrüben (13 AKh/ha) nicht arbeitsintensiver als Getreide (13 AKh/ha) sind, gleichwohl aber bleibt die Zuckerrübe mit Blick auf den vor- und nachgelagerten Bereich als besondere Frucht anerkannt.

Um der Flächenkonzentration in einer Hand entgegenzuwirken, erhalten Landwirtschaftsbetriebe, die im Verbund eine Betriebsfläche von mehr als 1.500 ha haben, keinen Anschlusspachtvertrag ohne Ausschreibung, auch wenn sie nach Festlegung arbeitsintensiv wirtschaften. Diese 1.500 ha bilden zugleich eine „Kappungsgrenze“, mit der vermieden wird, dass die Betriebsfläche der Verbundbetriebe auf eine geringere Größe absinkt.

Im Ergebnis der Anpassungen sind in diesem Jahr rund 30 % von rund 15.600 ha, bei denen die Pachtverträge zum 30.09.2022 enden, in der Zeit vom 08.04. bis 13.05.2022 ausgeschrieben worden – insgesamt rund 4.870 ha.
Auf die in der Regel für 12 Jahre ausgeschriebenen Landesflächen konnten sich auch all jene Landwirtschaftsbetriebe bewerben, die keinen sechsjährigen Anschlusspachtvertrag erhalten haben

Es wurden rund 4.130 ha in 140 Losen offen – ohne Teilnahmebeschränkung – ausgeschrieben.
Auf die teilnahmebeschränkt für ökologische Betriebe ausgeschriebenen 28 Lose im Umfang von rund 740 ha konnten sich auch bislang konventionell wirtschaftende Betriebe bewerben, die sich verpflichten, bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb mit dem Ziel der Zertifizierung zu gründen oder dahingehend umzustellen.
Beschränkt ausgeschrieben wurden vorzugsweise Flächen in sogenannten sensiblen Gebieten, insbesondere Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Wasserschutz- und Vogelschutzgebieten, aber auch in sogenannten „Roten Gebietskulissen“ und besonderen Hanglagen.

Quelle:  Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM)

2022-05-23

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