Ralph Schipke

Kaum Rückzahlungen im Programm Exist-Forschungstransfer

Da im Förderprogramm Exist-Forschungstransfer bedarfsgerechte Auszahlungen erfolgt sind, haben sich für das Haushaltsjahr 2020 „fast keine Rückzahlungen“ aufgrund nicht anerkennungsfähiger Ausgaben ergeben. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1228) auf eine Kleine Anfrage (20/1089) der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD.

Im Haushaltsjahr 2018 habe es sich um einen Betrag in Höhe von 44.976,84 Euro gehandelt, im Jahr 2020 um einen Betrag in Höhe von 6.153,80 Euro. Rückforderungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung seien gegeben, wenn der bewilligte Gesamtzuwendungsbetrag im Bewilligungszeitraum angefordert wurde, die abgerechneten Mittel jedoch nicht vollständig anerkannt wurden, teilt die Bundesregierung mit.

Zu den Zielen von EXIST gehört, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden.

Hierzu unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Darüber hinaus fördert EXIST seit 1998 in Wettbewerben eine lebendige und nachhaltige Gründungskultur an öffentlichen und privaten Hochschulen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten

Print Friendly, PDF & Email