Mikro-Depots: Umstieg auf zukunftsfähige klimafreundliche Logistik gefördert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Mikro-Depots und bietet damit attraktive Förderbedingungen für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Logistik.

Der Online-Handel und der damit verbundene Transport von Waren durch Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das führt zu hohen CO²-Emissionen aber auch zu erhöhten Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoff sowie Staus in unseren Städten.
Für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Logistik können Unternehmen Skizzen zur Förderung von Mikro-Depots im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einreichen.

Was wird im Rahmen des Programms gefördert?

Mit der Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Dabei geht es um Investitionen, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen „auf der letzten Meile“ ermöglichen. Die „letzte Meile“ ist der finale Transport der Sendungen zum Endkunden.
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.
Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.
Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. In einem Auswahlverfahren werden diese anhand von definierten Kriterien ausgewählt und die Einreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ab 1. März 2022 entgegen. Für das laufende Jahr ist der Förderantrag bis zum 31. Mai. 2022 einzureichen.

Weitere Informationen zu den Richtlinien:
www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/mikro-depot-richtlinie

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative www.klimaschutz.de

2022-03-21

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