Betriebliche Steuern in Corona-Zeiten

Um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten, wurden verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen.

Ziel war und ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Haben Unternehmen Unterstützungsleistungen wie Überbrückungsgeld, Soforthilfen o. ä. erhalten, stellen sich Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung dieser staatlichen Hilfen.
Betroffenen wird z. B. bis zum 30. Juni 2022 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden; ebenso soll auf die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden verzichtet werden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen.

Im Zusammenhang damit ergeben sich natürlich viele Fragen vor allem hinsichtlich verfahrensrechtlicher, ertragsteuerlicher, lohnsteuerrechtlicher Probleme, wie z. B.

  • Gelten die Corona-bedingten Erleichterungen auch für Freiberufler?
  • Werden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Corona-Hilfen fällig?
  • Werden Corona-Hilfen bei der Festsetzung von laufenden Vorauszahlungen als Betriebseinnahmen versteuert?
  • Muss auf die Corona-Hilfen Umsatzsteuer gezahlt werden?
  • Müssen die Corona-Hilfen in der Steuererklärung aufgeführt werden und wenn ja, wo?
  • An wen kann man sich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?
  • Gilt der Erwerb von (Atem-)Schutzmasken für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Betriebsausgabe?
  • Gibt es während der Corona-Krise Erleichterungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigten, um flexibel auf einen erhöhten Arbeitsanfall zu reagieren?

Ausführliche Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen findet man auf den Seiten des Bundesministeriums unter dem Punkt: FAQ „Corona“ (Steuern)

2022-03-09

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