Auch Bundesrat stimmt veränderten Quarantäne-Regeln zu

Nachdem auch der Bundesrat einer Verordnung zur den neuen Isolations- und Quarantäne-Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen zugestimmt hat, können diese nun in Kraft treten.

Damit werden die zwischen Bund und Ländern am 07.01.2022 verabredeten neuen Quarantäneregeln in der Corona-Pandemie umgesetzt (siehe Bund-Länder-Beschluss, insbesondere Punkt 8).

Das neue Regelwerk gilt, sobald die Bundesländer es in ihr jeweiliges Landesrecht übertragen haben. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Geboosterte Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt auch für geimpfte Personen, bei denen eine Genesung bzw. Doppelimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Für Infizierte und Kontaktpersonen wird die Regel-Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt, nach sieben Tagen ist ein „Freitesten” mit PCR- oder zertifiziertem Schnelltest möglich.
  • Für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen Isolation oder Quarantäne sieben Tage dauern – sofern 48 Stunden vorher keine Symptome auftraten, soll sie mit einem verpflichtenden PCR-Test beendet werden.
  • Sofern Schul- und Kitakinder als Kontaktpersonen gelten, müssen sie fünf Tage in Quarantäne. Als Infizierte müssen sie sieben Tage in Isolation. In beiden Fällen müssen sie sich danach testen lassen.
  • Die Regeln gelten unabhängig von der Corona-Virusvariante.

Die kürzeren Quarantänezeiten sollen dafür sorgen, dass auch bei stark steigenden Infektionszahlen wichtige Versorgungsbereiche nicht zusammenbrechen.

Hinweis:
Das Landeskabinett M-V hat in der aktuellen Corona-Landes-VO (konsolidierte Fassung in der Gültigkeit vom 12.01.2022 bis 09.02.2022) bereits die Beschlüsse zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden.
Eine zeitnahe Anpassung der Corona-Landes-VO an die weiteren Regelungen ist zu erwarten.

Quelle: Bundesregierung

2022-01-14

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