Ralph Schipke

Corona: Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert

Das Kurzarbeitergeld wird weiterhin aufgestockt. Das hat der Deutsche Bundestag zusammen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Regelung soll es betroffenen Menschen erleichtern, durch längere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste auszugleichen.

Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, können das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 erhalten. Der Bundestag hat den Anspruch um drei Monate verlängert. Zusätzlich sollen auch Beschäftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, von Januar bis März 2022 Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

Bis 31. März 2022 gilt:

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
  • Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
  • Bis 31. Dezember werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet.
    Mit der Verlängerung werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen.
  • Das erhöhte Kurzarbeitergeld sieht vor, dass ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden, wenn der Entgeltausfall in Kurzarbeit mindestens 50 Prozent beträgt. Lebt ein Kind im Haushalt, soll der Satz 77 Prozent betragen. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent vorgesehen.

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie ist bereits verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt bis Ende März 2022. Die entsprechende Verordnung betraf allerdings nicht das erhöhte Kurzarbeitergeld.

Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet Häufige Fragen zu Kurzarbeit während der Corona-Pandemie (Achtung: mit Stand 143.12.2021 noch nicht aktualisierte!). Die Agentur hält wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereit.

Informationen findet man auch auf den Seiten des BMAS, Thema: Kurzarbeitergeldverordnung

2021-12-13

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