Corona-Gesetz hat den Bundesrat passiert

Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in der kommenden Woche in Kraft treten, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz soll bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage ermöglichen. So wurde u. a. Folgendes festgelegt:

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz: Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Beschäftigte, die sich weigern, müssen im Homeoffice arbeiten oder anderswo eingesetzt werden.
  • Es gilt generell wieder eine Homeoffice-Pflicht: Wo es seitens des Arbeitgebers und der Beschäftigten möglich ist, soll von zu Hause aus gearbeitet werden.
  • In Pflege- und Altenheimen sowie in Behinderten- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Personal.
  • Die 3G-Regel gilt auch im Nah- und Fernverkehr sowie bei innerdeutschen Flügen.
  • Die Bundesländer entscheiden weiterhin, welche Regeln sie für die Teilnahme am öffentlichen Leben erlassen. So können sie Kontaktbeschränkungen oder die 2G-Regel im öffentlichen und privaten Raum anordnen. Die Bundesländer können auch weiterhin einzelne Veranstaltungen absagen und im Einzelfall Freizeiteinrichtungen schließen. Bereits jetzt geltende Maßnahmen bleiben über das Auslaufen der Corona-Notlage hinaus bis zum 15.12.2021 in Kraft.
    Aber: Die Bundesländer können künftig als Schutzmaßnahme nicht mehr Reiseverbote, Ausgangssperren, flächendeckende Geschäftsschließungen oder ein Beherbergungsverbot anordnen.
  • Schulen und Kitas sollen offen gehalten werden und dürfen nur im Einzelfall geschlossen werden.
  • Sport an sich darf nicht verboten werden, wohl aber einzelne Sportveranstaltungen.
  • Auch Gottesdienste und Demonstrationen dürfen nicht generell untersagt werden.
  • Die Strafen für das Fälschen von Impfnachweisen und das Verwenden falscher Nachweise werden verschärft.
  • Die Überbrückungshilfe ist neben dem Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. 
  • Die Hilfen für Bürger gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise – wie erleichterter Zugang zu Hartz-IV-Leistungen, Finanz-Schutzschirm für Sozialbranche, Verdopplung der Kinderkrankentage für Eltern, die ihre Kinder wegen Corona-Auflagen zu Hause betreuen müssen – werden verlängert.

Siehe: Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 16.11.2021 (Drucksache 20/15)

Damit läuft die Corona-Notlage, auf der die Maßnahmen bisher beruhen, am 25. November 2021 aus.

Information zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021

Bund und Länder haben sich auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt. Die Beschränkungen orientieren sich künftig in drei Stufen an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland. Zudem sollen alle, die schon einen Impfschutz haben, zeitnah eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten.

Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021

Die Hospitalisierungsrate ist der Maßstab für Maßnahmen im Kampf gegen Corona.
Foto: Bundesregierung

2021-11-19

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