Registrierung für das neue Absicherungsinstrument für Messen und Ausstellungen ist gestartet

Mit einem Absicherungsprogramm unterstützen Bund und Länder die Veranstalter beim Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland. Auch die Teilnahme von KMU an ausgewählten Leitmessen in Deutschland wird gefördert.

Es wurde konkret ein neuer Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer vollständigen Betriebsuntersagung aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert. 

Seit dem 01.11.2021 ist die Registrierung für das neue Absicherungsinstrument auf der Plattform https://sonderfonds-messe.de möglich.

Mit dem Programm unterstützen Bund und Länder die Wiederbelebung des Messe- und Ausstellungsgeschäfts. Die Branche beschäftigt fast 52.000 Menschen und erwirtschaftet jährlich einen Umsatz von etwa vier Milliarden Euro. Durch Corona mussten 2020 fast drei Viertel aller geplanten Messen und gewerblichen Ausstellungen abgesagt oder unbestimmt verschoben werden.

Messen und gewerbliche Ausstellungen erfordern lange Vorlauf- und Planungszeiten. Sie sind üblicherweise mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. In Pandemiezeiten vervielfachen sich die Risiken. Deshalb haben Bund und Länder für künftige Ausfälle diese Ausfallversicherung vereinbart. Damit können insgesamt Risiken bis 600 Mio. Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Wirtschaftsministerien der Länder setzen das Absicherungsprogramm gemeinsam um. Der Bund stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung, die Länder verantworten Antragsbearbeitung und Auszahlung.

Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an ausgewählten Leitmessen in Deutschland wird gefördert

Ergänzend zum Absicherungsinstrument unterstützt das BMWi den Neustart der Messebranche durch eine weitere Maßnahme. Es fördert für einen befristeten Zeitraum die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an ausgewählten Leitmessen in Deutschland. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben (Standmiete und Ausgaben für den Standbau) in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Für mehr Informationen siehe auch GründerNews vom 14.10.2021

2021-11-03

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