Aktuelles zur Einkommens- und Lohnsteuer

Nachfolgend zwei aktuelle Informationen zu Fragen der Einkommens- und Lohnsteuer in Bezug auf Verpflegungspauschalen.
  • Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen im Jahr 2022
    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte mit Schreiben vom 27.09.2021 die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen.
    Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
    Demzufolge sind die durch BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021″ – Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I) Seite 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
  • Kürzung der Verpflegungspauschalen auch ohne erste Tätigkeitsstätte
    Die Verpflegungspauschalen sind nach einem Urteil des BFH vom 12.07.2021 im Fall einer Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Die Kürzung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob der Arbeitnehmer die Mahlzeiten tatsächlich einnimmt. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten nicht eingenommen werden.
    (BFH, Urteil vom 12.07.2021 – VI R 27/19)

2021-10-22

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