Die Frage, ob Gewerbetreibende zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder zur Handwerkskammer (HWK) gehören, ist nicht immer einfach zu beantworten, denn die Grenzen zwischen Handwerks- und IHK-Beruf sind oft fließend.
Theoretisch ist alles ganz einfach: Zur IHK zählen diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis gibt es allerdings etliche Mischbetriebe, also Unternehmen, die sowohl nicht-handwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben und beiden Kammern zugehörig sind. Wichtig ist die Zuordnung nicht zuletzt für die Frage, ob für eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit eine Meisterprüfung erforderlich ist.
Ein aktualisierter Leitfaden, der gemeinsam vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) erarbeitet wurde, hilft bei der Abgrenzung und bietet eine erste Einordnungshilfe.
Relevantes aus dem Handwerksrecht und A-bis-Z-Liste von Tätigkeiten
Der erste Teil des Leitfadens klärt verschiedene Aspekte des Handwerksrechts:
Worin unterscheiden sich das zulassungspflichtige, das zulassungsfreie Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe?
Was ist ein Mischbetrieb, ein handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb? Wie lassen sich handwerkliche und industrielle Betriebsformen voneinander abgrenzen? Was gilt für Reisegewerbe oder Kunst?
Im zweiten Teil werden auf 28 Seiten vielfältige Tätigkeiten gelistet und zugeordnet: von „Abbacken von Brötchenfertigteig” (kein Handwerk) bis Zweiradmechaniker (zulassungspflichtiges Handwerk, sofern nicht verkaufsfertiges Herrichten von Zweirädern).
Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer sowie Gewerbetreibende, aber auch an Ordnungs- und Gewerbeämter, Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare.
Die Veröffentlichung gibt es hier zum Download:
“Leitfaden Abgrenzung”: Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistungen (PDF, 2 MB)
2021-10-19