Auskunftspflicht nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Ein aktuell veröffentlichtes Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 21.09.2021 zum Thema Auskunftspflicht ersetzt ein BMF-Schreiben vom 04.12.2020.

Danach gilt jetzt Folgendes:

Innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit müssen Steuerpflichtige dem zuständigen Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen.
Diese Auskünfte sind nach § 138 Absatz 1b AO elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.
Die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären.

Die Fragebögen sind ab dem genannten Zeitpunkt elektronisch nach Maßgabe des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO zu übermitteln:

Ab dem 1. Januar 2021

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen):
    − Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
    − Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
    − Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

Ab dem 1. Januar 2022:

  • Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen / unternehmerischen Tätigkeit.

Ausnahme in beiden Fällen:
Das Finanzamt hat zur Vermeidung unbilliger Härten die Auskunftserteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO).

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt.

BMF-Schreiben vom 21.09.2021 (ersetzt BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2020, BStBl I 2020, 1209)

Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF)

2021-10-14

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