Corona-Landesverordnung M-V verlängert

Das Kabinett hat eine Verlängerung der Corona-Landesverordnung um vier Wochen bis zum 5. November 2021 beschlossen.

Neu ist dabei ein Optionsmodell für Veranstalter für das 2G-Modell. Das bedeutet, dass bei Veranstaltungen nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Dafür entfallen im Gegenzug Vorgaben wie das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, Kontakterhebungen, Kapazitätsbegrenzungen und Testungen.

Kinder bis sieben Jahre werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt und können ohne Test zu den Veranstaltungen mitgenommen werden. Sieben- bis Zwölfjährige müssen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen, dies gilt auch bis zum 16. Lebensjahr.
Ebenso sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, mit einem Schnell- oder Selbsttest zu den Veranstaltungen zugelassen.

Die Veranstaltungen müssen vorher beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden und der Betreiber muss den Zugang kontrollieren.

Hinweis: Bereits gestern hatten wir über die neue Regelung bezüglich der Lohnersatzleistung informiert, laut der ab dem 1. November 2021 Menschen ohne vollständigen Impfschutz, die von der zuständigen Behörde als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet in Corona-Quarantäne geschickt werden, keine Entschädigungsleistungen mehr für ihren Arbeitsausfall erhalten (siehe GründerNews vom 05.10.2021).

Die neue Corona-Landesverordnung tritt am 8. Oktober in Kraft.

Zu den Neuregelungen

Quelle: Landesregierung M-V

2021-10-05 (aktualisiert : 11.10.2021)

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