Vergabe-Mindestlohn steigt in M-V ab Oktober auf 10,55 Euro

In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Mindestlohn turnusmäßig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen weiter an. Das hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 25.08.2021 beschlossen.

Der Vergabe-Mindestlohn wird von gegenwärtig 10,35 Euro ab Oktober auf 10,55 Euro angehoben.

Die Landesregierung hatte im Jahr 2017 die Einführung eines Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen.
Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V ) gilt für die Vergabe von Bauleistungen ab einem Auftragswert von mehr als 50.000 Euro sowie für die Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungen ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro.
Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich anpassen zu können.
Die Anpassung (§ 9 Absatz 4 Satz 3 VgG M-V) richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

Auf dieser Grundlage wurde das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt von ursprünglich 9,54 Euro (brutto) regelmäßig erhöht. Für die anstehende Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes zum 1. Oktober 2021 von 10,35 Euro auf 10,55 Euro (brutto) wird die bisher geltende Mindest-Stundenentgelt-Verordnung entsprechend angepasst.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V (WM)

2021-08-28

Print Friendly, PDF & Email