Grafik Ralph Schipke

MV Corona-Ampel gilt weiter – Testpflichten ab 23. August möglich

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen.

Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Stichtag soll auch in M-V gelten

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann.
Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen.
Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei

Außerdem wichtig: Die aktuelle Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) mit Gültigkeit vom 13.08.2021 bis 10.09.2021 wurde veröffentlicht.

Im Gesetzblatt Nr. 52/2021 wurde am 18.08.2021 die 13. Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, die Änderungen bezüglich der bis zum 10.09.2021 geltenden Corona-LVO M-V enthält.

Damit im Zusammenhang stehend soll auch die Corona-Ampel nach folgendem Schema vereinfacht werden:
Die neue Corona-Ampel wird auf die Farben Grün, Gelb, Orange und Rot begrenzt. Je intensiver die Farbe der Corona-Ampel in einer Region
ist, desto strikter sind dort die Corona-Regeln. Die neuen Regeln sollen vom kommenden Freitag (27.08.2021) an gelten.
Die Ampelfarbe hängt nicht allein vom Corona-Inzidenzwert ab, sondern auch von der Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern.

Corona-Ampel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gültig bis 26.08.2021

2021-08-13 (aktualisiert 24.08.2021)

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