Ralph Schipke | Bundestag

Bund-Länder-Beratung: Corona-Pandemie weiter eindämmen

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in den vergangenen Wochen wieder an. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist.

„Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag nach Beratungen von Bund und Ländern. Erfreulich sei, dass mehr als 80 Prozent der über 60-Jährigen geimpft seien und man davon ausgehen könne, dass auch bei der Delta-Variante die Impfwirkung sehr positiv ist, insbesondere bezüglich schwerer Verläufe. Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder rufen dazu auf, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger nun zügig gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Impfen sei „ein Schutz für uns alle, nicht nur für den Einzelnen“, so die Kanzlerin.

Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt insbesondere daran, dass die inzwischen in Deutschland vorherrschende Virusvariante „Delta“ nochmal erheblich ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten. Gut ist allerdings, dass die Impfstoffe auch gegen diese Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.


Vor diesem Hintergrund haben die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder in der Bund-Länder-Beratung am 10. August 2021 unter anderem beschlossen:
  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre.
    Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  • Das RKI hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  • Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten.
  • Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch bestimmte Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
  • Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
  • Die Maßnahmen beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Deshalb sollte der Deutsche Bundestag erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

Bund und Länder berieten neben Maßnahmen gegen die Pandemie auch über Hilfen für die Hochwasser-Regionen.

Beschluss vom 10.08.2021 im Wortlaut

2021-08-11

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