Nach dem Ende der Kurzarbeit: Abschlussprüfungen durch die BA

Um schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wurde das Kurzarbeitergeld an die betroffenen Unternehmen zunächst vorläufig bewilligt. Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt in einer Abschlussprüfung.

Durch die Öffnungsschritte beenden nun viele Betriebe die Kurzarbeit. Viele Betriebe waren mit der Kurzarbeit nicht vertraut und haben in der Corona-Pandemie erstmals Kurzarbeitergeld beantragt. Mögliche Fehler bei der Abrechnung können nicht ausgeschlossen werden, diese sollen im Rahmen der Abschlussprüfung korrigiert werden, um sicherzustellen, dass beatragte Leistungen in der korrekten Höhe ausgezahlt wurden.

Die Bundesagentur für Arbeit beginnt deswegen jetzt schrittweise mit den Abschlussprüfungen in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben.
Die zuständige Agentur für Arbeit schreibt die Betriebe an und fordert u. a. folgende Unterlagen an:

  • Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto
  • Entgeltabrechnungen
  • Die Einzelvereinbarung mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit
  • Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge
  • Urlaubsplan oder Urlaubsliste

Daneben können je nach Fallgestaltung folgende Unterlagen zusätzlich benötigt werden:

  • Lohnjournale
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 
  • Berechnungsprotokoll von Soll- und Ist-Entgelt für das Kurzarbeitergeld
  • Nachweis des Kinderfreibetrags bei Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit der Steuerklasse V und VI
  • Auftragsbücher und betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Auszahlungsnachweise: Dies ist der Nachweis, dass das Kurzarbeitergeld von Ihnen an die Arbeitnehmer ausgezahlt worden ist (zum Beispiel durch Kontoauszug, Quittung)
Mehr Informationen:

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat häufig gestellte Fragen zur Abschlussprüfung beim Kurzarbeitergeld gesammelt und beantwortet. Die „FAQ: Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit” wurden auf der Webseite der BA veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld findet man z. B. in den FAQ-Kurzarbeit der BDA (Stand: 23.06.2021) , die mit der BA abgestimmt sind.

2021-08-02

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