Grafik Ralph Schipke

Hinweis zur Corona-LVO M-V

Auch wenn auf den Seiten der Landesregierung M-V bis Stand heute immer noch die Corona-Landesverordnung MV in der Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.06.2021 bis 20.07.2021 zu finden ist, gab es doch (fast unbemerkt) eine Änderung:

Im „Landesrechts-Informationssystem des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ ist die aktuelle Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) inkl. aller Anlagen veröffentlicht worden.
Sie wurde zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1185, Nr. 48/2021) und ist gültig vom 19.07.2021 bis zum 16.08.2021.
Es gab einige wenige Änderungen, z. B. bezogen auf das Versammlungsgeschehen oder die zulässige Anzahl der Kino-Besucher.

Hinweis: Gerade wurde auch die Seite der Landesregierung aktualisiert, so dass die Corona-LVO M-V (konsolidierte Fassung) auch hier zu finden ist.

Beachten Sie bitte auch die jeweils aktuellen Allgemeinverfügungen der Landkreise!

2021-07-21 (aktualisiert 26.07.2021)

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