Ralph Schipke

GRW: Seit über 50 Jahren Instrument regionaler Wirtschaftspolitik

Wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Regionalförderung in Deutschland: GRW-Fördergebiet für den Zeitraum 2022-2027 neu festgelegt

Bund und Länder haben einstimmig eine neue Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 beschlossen. Damit haben sie die Grundlage für die Regionalförderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geschaffen. Die GRW-Fördergebietskarte dient auch als räumliche Orientierung für zahlreiche Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen.

Status Fördergebiet in kreisscharfer Abgrenzung

Diese GRW-Fördergebietskarte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Eine Karte in gemeindescharfer Abgrenzung wird baldmöglichst erstellt. In dieser werden dann die Gebiete mit “gemischtem” Fördergebietsstatus (z.B. C/D) genauer ausgewiesen.


Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich. Mit dem neuen GRW-Fördergebiet haben Bund und Länder gemeinsam den Grundstein für mehr wirtschaftliche Dynamik in den heute noch wirtschaftlich schwächeren Regionen gelegt. Methodisches Fundament bildet dabei – wie schon in den Vorperioden – der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß der regionalen Strukturschwäche in verschiedenen Bereichen (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie) umfassend abgebildet wird. Dieser Ansatz ermöglicht es, die bundesweit strukturschwächsten Regionen gezielt in den Blick zu nehmen und gleichzeitig besondere regionale Herausforderungen zu berücksichtigen.

Minister Altmaier hatte sich bei der Europäischen Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, mit den EU-Regionalbeihilfeleitlinien in Deutschland mehr Regionalförderung zu erlauben als noch im Entwurf der Leitlinien vorgesehen war. Der erweiterte Handlungsspielraum wurde mit der neuen gesamtdeutschen Regionalfördergebietskarte bestmöglich ausgeschöpft. Das neue Fördergebiet spiegelt dabei wider, dass sich die regionale Entwicklung insbesondere in Ostdeutschland zunehmend ausdifferenziert. Viele Metropolregionen und ihre Einzugsgebiete wie beispielsweise Berlin und sein Umland haben sich wirtschaftlich gut entwickelt. Gleichwohl werden auch zukünftig weite Teile der neuen Länder Bestandteil der GRW-Fördergebietskulisse sein. Zugleich benötigen einige ländliche Regionen ebenso wie altindustrielle Gebiete in Umstrukturierung weiterhin Unterstützung, um im Standortwettbewerb mithalten zu können.

Die GRW ist das zentrale Instrument der nationalen regionalen Wirtschaftspolitik. Indem in den ausgewählten Regionen insbesondere Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden, trägt sie dazu bei, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland umzusetzen. Durchgeführt wird die GRW durch die Länder; der Bund gestaltet den Förderrahmen mit und trägt die Hälfte der Ausgaben. In diesem Jahr stehen inklusive der 250 Mio. Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm insgesamt 918 Mio. Euro Bundesmittel bereit.

Die neue GRW-Fördergebietskarte steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die GRW ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen.

Um die Wirksamkeit des Programms zu überprüfen und die regionale Wirtschaftsförderung inhaltlich weiterzuentwickeln, wird die GRW regelmäßig durch externe Gutachter evaluiert. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) die Effekte der einzelbetrieblichen Förderung – etwa 70 Prozent des Gesamtbudgets der GRW wird in diesem Bereich gebunden – für den Zeitraum 2009 bis 2016 untersucht. Mit Hilfe moderner ökonometrisch‐statistischer Verfahren werden GRW-geförderte Betriebe hinsichtlich ihrer Entwicklung mit einer Kontrollgruppe von sehr ähnlichen, nicht von der Förderung begünstigten Betrieben, verglichen. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die Effekte auf Beschäftigung und Einkommen. Beide Indikatoren sind zentral für die wirtschaftliche Perspektive strukturschwacher Regionen. Das Gutachten des IWH können Sie hier (Endbericht) (PDF, 2 MB) und hier (Kurzfassung) (PDF, 206 KB) herunterladen.

Weitere Informationen zur GRW finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) www.bmwi.de

Print Friendly, PDF & Email