Ralph Schipke

550 Millionen Euro für Ideentransfer aus Hochschulen

Bekanntmachung des Bundesministerium für Bildung und Forschung: Innovative Hochschule – Zweite Auswahlrunde

Die „Innovative Hochschule“ soll für Hochschulen die Möglichkeit schaffen, ihr Profil im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die Initiative soll die Hochschulen darin unterstützen, ihre Transferstrukturen zu optimieren, deren Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken, bereits etablierte Instrumente für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch auszurichten sowie insbesondere innovative und sichtbare Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft auf- beziehungsweise auszubauen.

Bereits im Jahr 2016 haben die Bundesregierung und die Bundesländer eine gemeinsamen Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ – beschlossen.

Die Förderinitiative soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten in Fällen überregio­naler Bedeutung im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers stärken, die regionale Verankerung von Hochschulen unterstützen und einen Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

Sie nimmt damit die „dritte Mission“ der Hochschulen im Wissensdreieck – Bildung, Forschung und Innovation – in den Blick. Hochschulen soll ermöglicht werden, ihre Rolle als Innovationspole mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung weiter auszubauen. Der hier adressierte Ideen-, Wissens- und Technologietransfer wird dabei als rekursiver Prozess des Austauschs mit Wirtschaft und Gesellschaft verstanden: Hochschulen machen auf der einen Seite ihr Wissen für Partner verfügbar. Sie nehmen auf der anderen Seite Ideen ihrer Partner auf und erarbeiten gemeinsam Lösungen für konkrete Fragen aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

Dabei soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus allen Wissenschaftsdisziplinen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt werden. Gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben wie die Verwirklichung von Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe aller sind zur nachhaltigen Stärkung der Innovationsfähigkeit der Hochschulen und der Region mit einzubeziehen.

Wesentliche Ziele der Förderinitiative sind daher

  • die Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem sowie
  • die Unterstützung von Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie über Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen, in der Profilierung im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule oder in ausgewählten thematischen Bereichen der Hochschule.

Zur Umsetzung dieser Ziele streben Bund und Länder mit der Förderinitiative den strategischen Auf- und Ausbau der Kooperation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen an.

Zur Finanzierung der Förderinitiative stellen Bund und Länder bis zu insgesamt 550 Mio. Euro für zehn Jahre zur Verfügung. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland der antragstellenden Hochschulen im Verhältnis 90:10 getragen. Die Förderung erfolgt in zwei Auswahlrunden, jeweils auf der Grundlage einer eigenen Förderrichtlinie. Der ersten fünfjährigen Förderphase lag die Bekanntmachung der Förderrichtlinie Innovative Hochschule vom 19. Oktober 2016 zugrunde.

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