Kabinett beschließt weitere Lockerungsschritte in MV

Das Landeskabinett hat sich vor dem Hintergrund der niedrigen Corona-Zahlen auf die nächsten Lockerungsschritte in MV ab dem 11.06.2021 verständigt (aktualisiert am 18.06.2021!).

Hinweis: Bestimmte weitere Lockerungen – wie z. B. der wegfallende Negativtest nach jeweils 3 Tagen für Touristen -wurden durch die Neunte Änderung der Corona-LVO M-V (Gesetz- und Verordnungsblatt für MV Nr. 40/2021, siehe unten) verkündet!

Manuela Schwesig: “Wir kommen immer weiter aus der Corona-Pandemie und haben deshalb weitgehende Öffnungen beschlossen. Diese Entwicklung ist ein großer Erfolg von uns allen. Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern fürs Mitmachen und Durchhalten. Gemeinsam haben wir Mecklenburg-Vorpommern durch eine wirklich schwere Zeit gebracht. Trotz den Lockerungen bräuchte man natürlich weiter die Schutzstandards, wie Abstand, Hygiene, Personen­beschränkungen und Tests.”

Folgende Öffnungen sind landesweit ab Freitag, dem 11. Juni, geplant:
  • Kontaktbeschränkungen: 
    Aufhebung der strikten Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Empfehlung, die Zahl der Kontakte möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten. Weiterhin verboten sind Gruppenfeiern in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in Parks oder am Seeufer.
  • Private Feiern:
    Private Zusammenkünfte sind künftig in Gaststätten (im abgetrennten Bereich) mit bis zu 100 Personen möglich, im privaten Bereich mit bis zu 30 Personen. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen jeweils nicht mit.
  • Tanzen:
    Im Rahmen von privaten Zusammenkünften in Gaststätten künftig ausdrücklich erlaubt. Weiterhin nicht möglich sind Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken oder anderen gastronomischen Einrichtungen.
  • Öffnung von Hallen- und Spaßbädern und Saunen für die Allgemeinheit sowie in Hotels mir Testpflicht
  • Öffnung von Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Indoor-Freizeiteinrichtungen mit Testpflicht
  • Öffnung der Zirkusse
  • Öffnung der Kinos mit Sitzabstand, Personenbegrenzung und Testpflicht
  • Zulassung des Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetriebs im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten – auch mit Zuschauenden
  • Öffnung von Spezialmärkten und Jahrmärkten ohne Volksfest­charakter (z. B. Flohmärkte, Handwerkermärkte)
  • Zulassung von Auftritten von Chören und Musikensembles
  • Zulassung von Messen
  • Hochzeiten/Trauerfeiern/Beisetzungen: 
    Erhöhung der Personenzahlen bei Trauungen und Trauerfeiern auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bei Trauungen und Beisetzungen im Freien auf 100 Personen
  • Demonstrationen: 
    Erhöhung der Personenzahl auf 400 unter freiem Himmel und 200 in geschlossenen Räumen (mit Ausnahmegenehmigung jeweils höhere Personenzahl)
  • Gruppenangebote (z. B. in Musikschulen, in der Jugendarbeit, beim Sport, bei Chören):
    Erhöhung der Gruppengrößen auf 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich
  • Veranstaltungen: 
    Erhöhung der Personenzahlen auf 600 Personen im Freien und 200 im Innenbereich – jeweils mit Sitzplatz, im Innenbereich zusätzlich mit Maske und Test
    Kleinere Veranstaltungen: Bis 250 Personen im Außenbereich auch ohne Sitzplatzpflicht, aber mit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird
    Größere Veranstaltungen: Veranstaltungen im Innenbereich (nur Sitzplätze) bis max. 1.250 Personen und im Außenbereich bis 2.500 Personen mit Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt
  • Wegfall der Maskenpflicht: 
    in der Schule (im Unterricht) und im Hort, bei Veranstaltungen im Freien am Sitzplatz mit Abstand
  • Wegfall des Testerfordernisses:
    bei Veranstaltungen im Freien

Quelle: Landesregierung MV

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für MV Nr. 40/2021 vom 16.06.2021 wurden veröffentlicht:

  • Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (Neunte Änderung der Corona-LVO M-V, konsolidierte Fassung)
  • Siebte Verordnung zur Änderung der Reha-VO

Ergänzend noch folgender Hinweis auf weitere Veröffentlichungen:

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für MV Nr. 39/2021 vom 10.06.2021 wurden veröffentlicht:

  • Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (Achte Änderung der Corona-LVO M-V)
    Hinweis: Die konsolidierte Fassung der Corona-LVO M-V mit Stand Siebte Änderung der Corona-LVO M-V ist Bezugsbasis für die Achte Änderung.
  • 2. Corona-JugDurchfVO ÄndVO M-V

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für MV Nr. 38/2021 vom 09.06.2021 wurden veröffentlicht:

  • Dritte Verordnung zur Änderung der 3. Schul-Corona-Verordnung
  • 1. Corona-KiföVO ÄndVO M-V

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für MV Nr. 37/2021 vom 04.06.2021 wurde veröffentlicht:

  • Elfte Pflege und Soziales Corona-VO M-V-Änderungsverordnung

2021-06-09 (zuletzt aktualisiert am 18.06.2021)

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