Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds

Das Bundeskabinett hat am 25.05.2021 grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will.

Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

1. Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen

Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter ausgeglichen. Bei Pandemie-bedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 % bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 %. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 % der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.

2. Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen)

Der Sonderfonds sichert größere Kulturveranstaltungen ab, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen für mehr als 2.000 Besucherinnen und Besucher ab dem 1. September 2021 geplant werden.
Es werden Ausfall- oder Verschiebungskosten bezuschusst, sollte eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden können.
Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 % der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc.
Die maximale Entschädigungssumme beträgt 8 Millionen Euro pro Veranstaltung. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die einzelnen Bundesländer werden über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen die Antragsbearbeitung und Bewilligung durchführen. Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet.

Ausführliche Informationen sowie die Registrierungsplattform findet man hier:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF)

2021-05-28

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