Bundesweite Öffnung der Impfpriorisierung zum 07. Juni 2021

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie Bundesgesundheitsminister haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, die Priorisierungen bei den Impfungen zu öffnen.

Somit entfallen die Vorranglisten beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf.
„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Entscheidung, um noch flexibler die breite Masse der Bevölkerung erreichen zu können. Ab dem 7. Juni fallen die Impfprioritäten bei den niedergelassenen Ärzten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen, die ein Impfangebot bekommen haben beziehungsweise ein Angebot bekommen werden. Unser Ziel ist es, Herdenimmunität herzustellen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel und der bislang größtmögliche Schutz, die Ausbreitung und die Ansteckung der Krankheit weiter einzudämmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Die Länder können je nach Lage der Impfstoffmenge in den Impfzentren, ebenfalls ab dem 7. Juni auf eine Priorisierung verzichten.

Verfügbare Menge an Impfstoffen ist auch in M-V entscheidend für die Impfgeschwindigkeit

Mit diesem Beschluss besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, ab dem 07. Juni 2021 auch ohne Einstufung in eine Priorisierung ein Impfangebot zu bekommen.

„Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird. Weitere Steigerungen der Impfungen hängen von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die vorhandenen Mengen bestimmen die Impfgeschwindigkeit auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Terminvergabe. Insbesondere in den kommenden Wochen stehen sehr viele Zweitimpfungen an, so dass für Erstimpfungen weniger Impfstoff zur Verfügung steht“, so Glawe weiter. Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes 794.509 Impfungen verabreicht. Davon sind 626.394 Personen erstgeimpft. Als vollständig geimpft gelten 168.115 Personen.

Neu: Ab Juni können auch Betriebsärzte impfen

Ab dem 07. Juni 2021 können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. Darauf haben sich die Bundesgesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verständigt. Die Belieferung soll bisherigen Plänen zufolge über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen. „Das ist ein weiterer Schritt möglichst viele Impfwillige in die Impfkampagne einzubinden und sie beispielsweise in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen direkt zu erreichen. Jede Flexibilisierung hilft bei der Vergabe eines Impfangebotes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Deutschlandweit sollen in den nächsten drei Wochen nach aktueller Planung mindestens 15 Millionen Erst- und Zweitimpfungen erfolgen.

Diese Impftermine sind vor allem für Menschen, die besonders gefährdet sind, schwer an Covid-19 zu erkranken. Und die dem Virus besonders stark ausgesetzt sind, z. B. Verkäuferinnen und Verkäufer, Lehrerinnen und Lehrer, Polizisten. Sie alle sind deshalb in den Priorisierungsgruppen gelistet. „Sie zuerst zu impfen, ist epidemiologisch geboten und moralisch eine Verpflichtung“, so Bundesgesundheitsminister Spahn nach dem Gespräch mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern weiter.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV (WM); Bundesgesundheitsministerium (BMG)

Erste Verordnung zur Änderung der Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung (29.04.2021)
Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung (01.04.2021)

 2021-05-18

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