Corona: Ergebnisse des MV-Gipfels am 11. Mai 2021

Die Landesregierung hat gestern erstmals einen Weg aufgezeigt, wie es ab den 23.05. für die betroffenen Hauptbranchen Gastro/Beherbergung, Tourismus und Einzelhandel weiter gehen soll. Spätestens Anfang Juni sollen alle anderen betroffenen Bereiche konkrete Öffnungsaussagen erwarten können.

Die gute Entwicklung des Inzidenzwertes im Land ermöglicht die Erarbeitung eines umfassender MV-Plans, der konkrete Öffnungsschritte auch in weiteren Lebens- und Wirtschaftsbereichen vorsieht.
Voraussetzung für alle Öffnungsschritte ist, dass sich die Infektionslage in Mecklenburg-Vorpommern auch weiter anhaltend positiv entwickelt. Dazu gehört, dass

  • die Landesinzidenz bis Anfang/Mitte Juni auf 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen absinkt,
  • dass die sinkenden Inzidenzwerte durch eine bis zum Beginn der Sommerferien auf ca. 50% ansteigende Impfquote (Erstimpfungen) abgesichert werden kann und
  • eine flächendeckende Testinfrastruktur und wirksame Teststrategien zur Absicherung der Öffnungsschritte bestehen.

Besondere Verantwortung kommt dabei auch weiter den Landkreisen und kreisfreien Städten zu. Denn bei Überschreiten eines Inzidenzwertes von 100 in den Landkreisen und kreisfreien Städten greifen die Regeln der „Bundesnotbremse“ – mit der Folge, dass Öffnungen automatisch zurückgenommen werden.

Es wurden konkrete Schritte für einen Öffnungsfahrplan festgelegt

Welche konkreten Schritte unternommen werden sollen, kann der Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerkskammern und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung der Industrie- und Handelskammern entnommen werden.

Ergänzend sei auf die Presseerklärung der Landesregierung zum MV-Gipfel hingewiesen.

Auch die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen ab dem 17. Mai 2021 wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist der heutige Tag, der 12.05.2021 (für mehr Informationen siehe Pressemitteilung Bildungsministerium sowie Regelungen für den Schulbetrieb ab 17.05.2021).
Informationen, Dokumente und Formulare zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai 2021 findet man hier: Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Die neuen Regelungen im Zusammenhang mit dem MV-Gipfel sowie weitere wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 28/2021 vom 12.05.2021 veröffentlicht:

  • Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen, Angeboten, Diensten und Leistungen der Rechtskreise SGB IX, SGB XI und SGB XII (Zehnte Pflege und Soziales Corona-VO M-V-Änderungsverordnung)
  • Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Kindertagesförderungsverordnung – Corona-KiföVO M-V)
  • Dritte Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (3. Schul-Corona-Verordnung – 3. SchulCoronaVO M-V)
  • Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (konsolidierte Fassung der Corona-LVO) und zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO (konsolidierte Fassung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäne-VO)

2021-05-12 (aktualisiert zuletzt am 19.05.2021)

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