Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hat das Land Härtefallhilfen vorbereitet.
„In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Deshalb legen wir einen Härtefallfonds auf. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.
Unterstützt werden durch den Härtefallfonds Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet.
Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
„Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund“, so Glawe weiter.
Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:
- Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.
- Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.
- Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.
- Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.
- Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.
Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.
Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen ab sofort zum Download bereit:
www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html
Die Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin (PwC) eingereicht werden.
Die PwC steht auch für Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
2021-05-04