Die Corona-Pandemie stellt viele Arbeitgeber vor große finanzielle Herausforderungen. Oft können Arbeitgeber ihre Minijobber nicht mehr in vollem Umfang oder aufgrund einer Schließung sogar gar nicht mehr beschäftigen.
Welche gesetzlichen Regelungen Arbeitgeber bei der Kündigung ihrer Arbeitnehmer beachten müssen, erklärt die Minijob-Zentrale nachfolgend.
Gilt der Kündigungsschutz auch für Minijobber?
Für Minijobber gilt das gleiche Arbeitsrecht wie für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Somit dürfen Minijobber nicht schlechter gestellt werden als Arbeitnehmer in Vollzeit. Das gilt sowohl für den allgemeinen Kündigungsschutz als auch für den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere oder schwerbehinderte Menschen.
Was regelt das Kündigungsschutzgesetz und wann gilt es?
Unterliegt ein Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, ist die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vereinbarten Kündigungsfrist ausschließlich mit Angabe einer Begründung zulässig. Das Kündigungsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen darf.
Damit das Kündigungsschutzgesetz für einen Betrieb und damit auch für die Arbeitnehmer dieses Betriebes gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss ein Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, damit das Kündigungsschutzgesetz gilt. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Teilzeitbeschäftigte sind bei der Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer wie folgt zu berücksichtigen:
- bis 20 Stunden pro Woche mit 0,5
- über 20 bis zu 30 Stunden pro Woche mit 0,75
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur, wenn der Minijobber in diesem Betrieb seit mindestens 6 Monaten durchgängig gearbeitet hat.
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten im Minijob?
In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende eines Kalendermonats. Die Frist gilt auch im Minijob und ist im Falle einer Kündigung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Minijobber einzuhalten. Kürze Fristen können insbesondere für vorübergehende Aushilfen und während der Probezeit vertraglich vereinbart werden.
Übt der betroffene Arbeitnehmer den Minijob bereits mehr als zwei Jahre im Betrieb aus, gilt eine längere Kündigungsfrist. Die Länge der Kündigungsfrist hängt also von der Dauer des Minijobs ab:
Dauer Arbeitsverhältnis Länge Kündigungsfrist
2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate
Gut zu wissen: Durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können auch im Minijob – längere oder kürzere – Kündigungsfristen vereinbart werden.
Wann ist eine Kündigung des Minijobs rechtswirksam?
Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes bestimmen, wann eine Kündigung rechtswirksam ist. Eine rechtswirksame Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, die Kündigung muss
- aus Gründen erfolgen, die in der Person oder in dem Verhalten des Minijobbers liegen oder
- aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgen, die einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Minijobbers entgegenstehen.
Außerdem müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern schriftlich kündigen, damit die Kündigung rechtswirksam ist. Auch die elektronische Form, wie z. B. per E-Mail, ist ausgeschlossen.
Ist eine Kündigung nicht rechtswirksam, kann der Minijobber innerhalb von drei Wochen, nachdem er die schriftliche Kündigung erhalten hat, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Weitere Informationen zum Thema Minijob und Kündigungsschutz finden Arbeitgeber auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Quelle: Minijob-Zentrale
2021-04-30