Saisonarbeitskräfte: Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung auf 102 Tage vorgesehen

Das Bundeskabinett hat aufgrund der Corona-Pandemie auch für 2021 die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 102 Tage beschlossen.

Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte somit 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.
Die Maßnahme ist einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln. Denn insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf Arbeitskräfte angewiesen. Schon heute importiert Deutschland rund 70 Prozent Obst und rund 60 Prozent Gemüse.
Andererseits wird durch die geringere Personalfluktuation das Infektionsrisiko verringert.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Julia Klöckner, betont: “Wenn ausländische Saisonarbeitskräfte länger in den Betrieben bleiben dürfen, reduziert das den Personalwechsel und die Mobilität – es ist ein Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Zugleich hilft es den Betrieben bei Ernte und Aussaat. So ist sichergestellt, dass die Bevölkerung auch dieses Jahr trotz Corona gut mit heimischen Produkten versorgt ist. Regionalität spielt für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine immer größere Rolle. Klar ist: Die Ausweitung muss eine pandemiebedingte Ausnahme sein, darf keine Dauerregelung werden.”

Um sicherzustellen, dass kurzfristig Beschäftigte auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, soll für diese Beschäftigten eine Meldepflicht der Arbeitgeber zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung der Arbeitnehmer eingeführt werden.

Als privat krankenversichert sollen kurzfristig Beschäftigte auch gelten, wenn sie über ihren Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert sind und dadurch die notwendige Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist.

Zudem sollen Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten.
So können sie beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden bzw. wann diese überschritten sind. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber.

Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung beraten.

Quelle: Pressemitteilung BMEL

Tipp:

Was grundlegend bei der Beschäftigung von Saisonarbeitern zu beachten ist, kann man u. a. in unserer GründerNews vom 09.04.2020 nachlesen.
Aufgrund der Pandemiesituation kann zu bestimmten weiteren Sonderregelungen – auch landesbezogen für M-V – kommen wie bereits im Jahr 2020 geschehen (und in der GründerNews vom 09.04.2021 dargestellt).

Sobald es dazu konkrete Informationen gibt, werden wir darüber informieren.

2021-04-01

Print Friendly, PDF & Email