Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und um Corona-Testpflicht erweitert

Die Bundesregierung hat am 13.04.2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und ergänzt sie zudem um eine Corona-Testpflicht für Unternehmen.

Damit werden Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Testpflicht soll ab dem 19.04.2021gelten.

Die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte bleiben weitgehend unverändert in Kraft bzw. wurden ergänzt:
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, wo dies nicht möglich ist.
  • In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen.

Achtung: Corona-Testpflicht ist in die beiden nachfolgenden Verordnungen noch nicht eingearbeitet!

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger vom 12.03.2021)

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (noch nicht im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht)

Hinweis:
Weitere wichtige Regelungen zum Arbeitsschutz sind im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel (siehe zuletzt GründerNews vom 01.03.2021) enthalten.

Tipp:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Infoseite mit FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung eingerichtet.

Auch die Vereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat auf ihrer Internetseite FAQ zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert werden. Der FAQ-Katalog beschäftigt sich beispielsweise mit Fragen zu den verschärften Regelungen und Maßnahmen durch die Corona-ArbSchV, zur Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken und Atemschutzmasken oder mit der Angebotspflicht für das Arbeiten in der Wohnung der Beschäftigten.

2021-03-11 (zuletzt aktualisiert am 13.04.2021)

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