Grafik Ralph Schipke

MV-Gipfel am 24. Februar 2021: Mit Vorsicht und Zuversicht – Perspektiven für MV

Die umfassenden Maßnahmen des aktuellen Shutdowns haben in den letzten Wochen zu einem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Seit Mitte der vergangenen Woche stagniert die 7-Tage-Inzidenz jedoch im Bereich zwischen 65 und 70. Im Vergleich liegt das Land damit immer noch über dem Bundesdurchschnitt.

Die Partner im MV-Gipfel sind sich daher einig, dass die Lage trotz der erzielten Erfolge noch keinen Grund zur Entwarnung, sondern zu weiter vorsichtigem und vorausschauendem Handeln gibt, um eine weitere Infektionswelle zu verhindern.

Perspektivplan für die Wirtschaft in MV

Das Koordinatensystem für diese Perspektiven an Öffnungsschritten besteht aus jeweils stabilen niedrigen 7-Tages-Inzidenzwerten, einem deutlich begrenzten Auftreten gefährlicher Mutationen des Virus, ausreichend freien intensivmedizinischen Kapazitäten, dem weiteren Impffortschritt sowie bestehenden Teststrategien.
Unter diesen Maßgaben streben die Partner des MV-Gipfels folgende erste Öffnungsphasen an:

  • Sockelöffnungen – Teil 1
    Ab dem 1. März 2021 können Friseure wieder öffnen – wie bereits im MV-Gipfel am 12. Februar 2021 beschlossen und in der Corona-Landesverordnung umgesetzt. Zeitgleich können die Gartenbaucenter/Baumschulen wieder öffnen. Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35 und darunter haben die Option, zeitgleich auch die Öffnung von Kosmetikern, Fußpflege und Nagelstudios für die Bürgerinnen und Bürger ihres jeweiligen Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt wieder zuzulassen.
  • Sockelöffnungen – Teil 2
    Ab dem 8. März 2021 können Kosmetiker, Fußpflege und Nagelstudios auch in anderen Landesteilen wieder öffnen. Gleiches gilt für die Außenbereiche von Zoos und Tierparks.
  • Phase 1
    Ist landesweit eine 7-Tages-Inzidenz von 35 stabil erreicht oder unterschritten und sprechen auch die anderen relevanten Faktoren der Infektionslage dafür, soll der Einzelhandel auch in den bisher geschlossenen Bereichen wieder geöffnet werden (Kapazitätsgrenzen: 10 qm pro Kunde bis 800 qm Verkaufsfläche, auf Verkaufsflächen über 800 qm hinaus 20 qm pro Kunde). Parallel sollen auch erweiterte Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden (soweit nicht bereits in der Corona-Schulverordnung geregelt).
  • Phase 2
    In Phase 2 soll die Gastronomie für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern öffnen können (inkl. Restaurants, Cafés, Schankwirtschaften – mit Sitzplatz, Kantinen und Mensen).
    Ebenfalls wieder öffnen können sollen Schausteller in Einzelaufstellung im Außenbereich, Autokinos, Märkte im Außenbereich, Touristinfos einschließlich Bürgerservices und Messen zur Berufsorientierung.
  • Phase 3
    In Phase 3 sollen auch touristische Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern wieder im Land beherbergt werden und Urlaub machen können. Zeitgleich soll auch der Verleih von Freizeitausrüstung und Strandkörben wieder möglich sein, soll die Ausflugsschifffahrt den Betrieb wieder aufnehmen und Fitnessstudios wieder öffnen können.
  • Phase 4
    In Phase 4 sollen auch Gäste von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns wieder zu touristischen Zwecken beherbergt werden können – wenn sie aus Regionen mit ebenfalls niedriger Inzidenz kommen (unter 35).
    Parallel sollen auch die Innenbereiche von Zoos und Tierparks sowie Kinos wieder öffnen können.
    Die ersten Veranstaltungen mit Sitzplätzen sollen stattfinden, Gästeführungen durchgeführt werden, Freizeitparks und Messen wieder öffnen können.
  • Weitere Phasen
    Aus Sicht des Tourismus abschließende Öffnungsphasen umfassen die Beherbergung von Gästen von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns auch aus Gebieten mit höheren Inzidenzwerten (ab Inzidenz 35 mit der Empfehlung, zuvor einen Corona-Test durchzuführen, ab Inzidenz 50 mit einer Testverpflichtung) sowie die Zulassung des Tagestourismus.
    Öffnungsschritte in anderen Bereichen sollen perspektivisch Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich mit Stehplatz, Großveranstaltungen einschließlich Volksfesten und Jahrmärkten, die Öffnung von Schwimm- und Erlebnisbädern, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken und Clubs sowie die Zulassung von Kreuzfahrten umfassen.
  • Keine Öffnungen über 7-Tages-Inzidenz 150
    Ausgenomen von diesen Öffnungsschritten sind Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 150. Einrichtungen, die gegebenenfalls im Rahmen vorhergehender Öffnungsphasen wieder geöffnet worden sind, sind hier wieder zu schließen.
  • Beobachtungsphasen
    Zwischen den einzelnen Öffnungsphasen ab Phase 1 liegen grundsätzlich 14 Tage, um die Effekte der vorangegangenen Schritte zu beobachten.
    Perspektive des vorliegenden Planes sind Öffnungen im Frühjahr 2021 für die Wirtschaft in MV und nach Möglichkeit die Öffnung der Beherbergung für Gäste aus MV zu den Osterferien 2021 bei einer landesweiten Inzidenz von unter 35.

Zur vollständigen Gemeinsamen Erklärung zum MV-Gipfel „Mit Vorsicht und Zuversicht: Perspektiven für MV“

Perspektivplan als Übersicht

Presseerklärung der Staatskanzlei.

Im Nachgang zum MV-Gipfel wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 10/2021 vom 25.02.2021 die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V und zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung veröffentlicht.

Quelle: Landesregierung M-V

2021-02-25 (aktualisiert am 26.02.2021)

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