Wichtig für Händler: Änderungen bei Energie-Labeln ab dem 01.03.2021

Für einige Elektrogeräte gelten ab dem 1. März 2021 neue Label für Energieeffizienz. Vormalige Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Händler müssen ihre Ware dementsprechend mit neuen Labeln versehen.

Hintergrund:

Das EU-Energielabel ist das Umweltlabel, das gemäß der Umweltbewusstseinsstudie des Umweltbundesamtes (UBA) den höchsten Einfluss auf die Kaufentscheidung hat.
Die meisten Produkte befinden sich heutzutage aber in den obersten Effizienzklassen und Verbraucherinnen und Verbraucher können somit kaum mehr Effizienzunterschiede erkennen.
Deshalb hat die EU beschlossen, zum ursprünglichen A- bis G-Label zurückzukehren und gleichzeitig die Effizienzklassen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik und der voraussichtlichen Marktentwicklung neu zu skalieren.
Außerdem finden sich auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie z. B. der Jahresenergieverbrauch, sowie ein QR-Code, mit dem man zusätzliche (nicht gewerbliche) Produktinformationen erhalten kann.

Grundlage für die Kennzeichnung ist die EU-Richtlinie 2010/30/EG, die die allgemeinen Randbedingungen enthält. Weitere EU-Verordnungen regeln für jede einzelne Produktgruppe die Details.
(Hinweis: Die Effizienzklasse A bleibt zunächst frei, sodass es zur Einführung des neuen Energielabels keine Produkte am Markt geben wird, die in der Effizienzklasse A zu finden sind. Bei Produkten, deren Energieeffizienz sich in Zukunft besonders stark verbessern dürfte, wird auch die Effizienzklasse B frei bleiben.)

Am 1. März 2021 beginnt das Umstellen auf das neue Energielabel in den Geschäften und im Onlinehandel: Die Händler haben dafür ein Zeitfenster von 14 Arbeitstagen. Das gilt zunächst für das Umstellen des Energielabels bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Waschtrocknern, Kühl- und Gefriergeräten inklusive Weinlagerschränken und elektronischen Displays inklusive Fernseher. Für das Umstellen des Energielabels bei Lichtquellen gilt eine Sonderregelung mit einem längeren Umstellungszeitraum, da bei Lichtquellen das Label in der Regel fest auf die Verpackung gedruckt ist.

Ausführliche Informationen zu Anforderungen, zum Ablauf und zu den Pflichten der Händler (sowohl stationär als auch online) findet man in der Broschüre des BMWi:
„Das neue Energielabel Leitfaden für Händler: Die neuen Label mit den wichtigsten Änderungen und der Umstellungsprozess im Überblick“

2021-02-23

Print Friendly, PDF & Email