Muster-Vordrucke im Umsatzsteuerverfahren 2021

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit zwei Schreiben vom 22.12.2020 Muster der Vordrucke im Umsatzsteuerverfahren für das Jahr 2021 veröffentlicht. Den Mustern vorangestellt bzw. angehängt sind Erläuterungen und Hinweise zum Ausfüllen der Vordrucke.

Mit dem ersten BMF-Schreiben vom 22.12.2020 (GZ III C 3 – S 7344/19/10001 :002 DOK 2020/1347517) werden die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2021 bekannt gegeben.

Mit dem zweiten BMF-Schreiben vom 22.12.2020 (GZ III C 3 – S 7344/19/10002 :002 DOK 2020/1349210) werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2021 eingeführt.

2021-01-07

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