Erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” geändert

Die Erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” für das Ausbildungsjahr 2020/21 ist angepasst worden.

Die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 7. Dezember 2020 wurde am 10.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Änderungen sind damit am heutigen Tag (11. Dezember 2020) in Kraft getreten.

Die Bundesregierung reagiert mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie auf die anhaltende Corona-Krise und auf die bisher verhaltene Nachfrage. So wurden bis Ende November nur 26.180 Anträge auf eine Ausbildungsprämie gestellt, die allerdings alle auch bewilligt wurden.
Vor allem wurden die Fördervoraussetzungen gelockert, so dass insgesamt mehr Betriebe als bisher von der Förderung profitieren können.

Insbesondere folgende Änderungen sind in der Überarbeitung der Richtlinie enthalten:
  • Das Förderkriterium der Corona-Betroffenheit für Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus ist ausgeweitet und damit eine Antragstellung für mehr Unternehmen möglich geworden.
  • Künftig sollen kleine und mittlere Unternehmen mit einer Ausbildungsprämie beziehungsweise mit einer Ausbildungsprämie plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April und Dezember 2020 nachweisen können. Alternatives Kriterium sind Einbußen in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
  • Antragsberechtig sollen daneben Unternehmen sein, in denen es im Laufe dieses Jahres mindestens in einem Monat Kurzarbeit gegeben hat. Bisher war diese Fördervoraussetzung auf das erste Halbjahr beschränkt.
  • Einbezogen werden jetzt auch Ausbildungen, die vom 24. Juni bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben (Stichtag vorher war der 01.08.2020).
  • Die Befristung für Zuschüsse bei Vermeidung von Kurzarbeitergeld (KuG) für Auszubildende und Ausbilder wird bis Ende Juni 2021 verlängert.
  • Auch Übernahmen aus insolventen Betrieben sollen jetzt bis 30. Juni 2021 gefördert werden. Die Beschränkung auf KMU wird aufgehoben sowohl beim abgebenden als auch beim aufnehmenden Betrieb (zuvor maximal 249 Beschäftigte).

Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Tipp:
Informationen zur Erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern” inkl. diverser weiterführender Links findet man in unserer GründerNews vom 04.08.2020.

2020-12-11

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