Unter Datum vom 03.12.2020 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021“ vom 30.11.2020 veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Einkommensentwicklung im Vorjahr angepasst. Das maßgebliche Jahr für die Rechengrößen 2021 ist also das Jahr 2019.
Die den Rechengrößen 2021 zugrundeliegende Lohnentwicklung (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im Jahr 2019 im Bundesgebiet 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent.
Für das kommende Jahr ergeben sich folgende Werte:
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021
2020-12-04