Betrieblicher Arbeits- und Infektionsschutz in der Corona-Krise

Nachfolgend Informationen, die speziell das Thema Arbeits- und Infektionsschutz in der Corona-Krise in den Fokus nehmen.

1. Bericht der BAuA und des IAB

Zu einem der wichtigsten Faktoren seit der Corona-Pandemie sind Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geworden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) Betriebsbefragungen zur Umsetzung relevanter Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen durch, mit dem Ziel die aktuellen Herausforderungen für die Betriebe zu beschreiben.
Erste Ergebnisse dieser Studie findet man in der Reihe: baua: Bericht kompakt „Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise“.
Die Ergebnisse zeigen zusammenfassend, dass die Betriebe in Deutschland ihrer Verantwortung in dieser kritischen Situation sehr gut nachkommen und dem Arbeits- und Infektionsschutz eine hohe Bedeutung beimessen. Knapp 80 % der Betriebe setzen coronaspezifische Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz um. In 98 % der Betriebe ist die Geschäftsführung an der Entwicklung und Umsetzung der spezifischen Maßnahmen beteiligt. Das unterstreicht die hohe Bedeutung des Arbeits- und Infektionsschutzes in den Betrieben.
Der Bericht kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Betriebe den branchen-, größen-sowie betriebsspezifischen Besonderheiten und der damit einhergehenden individuellen Gefährdungssituation nur mit einem spezifisch abgestimmten Maßnahmenkonzept begegnen können. Dies lege nahe, dass es nicht „die eine“ richtige Vorgehensweise für den Arbeitsschutz in der Corona-Krise gebe.

2. Corona: Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen – Fakten zum Thema

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aufgrund vermehrter Anfragen eine Pressemitteilung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen veröffentlicht. Die Anfragen beziehen sich auf die Sorge, dass das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen der Gesundheit schaden könnte.

Wesentliche Aussagen sind:

  • Aktuell liegen keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maß beeinträchtigt oder eine sogenannte „C02-Vergiftung” auslösen könnte.
  • Die DGUV sieht in Mund-Nase-Bedeckungen eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.
  • Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von Mund-Nase-Bedeckungen an, sind sie verpflichtet, dies in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Zur vollständigen Pressemitteilung

Empfehlung der DGUV zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen

3. Broschüre: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona (Neuauflage)

Während der gegenwärtigen Pandemie ändern sich die Vorgaben an den Arbeits- und Gesundheitsschutz ständig.
Kiesche und Kohte haben dies zum Anlass genommen, ihre Broschüre „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona” zu überarbeiten. Enthalten sind nun insbesondere SARS-CoV-2-Arbeitsschutz und Arbeitsschutzregeln mit zusätzlichen Erläuterungen.
Das Werk, das 64 Seiten umfasst, kann zum Preis von 6,90 € über den Buchhandel oder unmittelbar über den Verlag C.H.Beck bezogen werden.

Hingewiesen sei auch auf unsere GründerNews vom 28.04.2020 zum Thema: “Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard: Hygienekonzept für den Betrieb – was heißt das?”

2020-12-03

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