Grafik Ralph Schipke

Einigung im MV-Gipfel: Die Corona-Regeln im Dezember

Am 28.11.2020 haben Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes zum weiteren Umgang in der Corona-Pandemie stattgefunden.
Aktuelle Ergänzung vom 01.12.2020:

Im Ergebnis der Festlegungen im MV-Gipfel vom 28.11.2020 wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 76/2020 veröffentlicht:

  • die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) inkl. 43 Anlagen
  • die Zweite Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – 2. SARS-CoV-2-QuarV).

Nachfolgend die Pressemitteilung der Staatskanzlei zum MV-Gipfel:

“In Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch im Dezember besondere Schutzregeln, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Darauf verständigte sich die Landesregierung am 28.11. in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Sozialverbände und der Kirchen.
Unsere gemeinsame Einschätzung ist, dass die Novemberregeln Wirkung gezeigt haben. Die Corona-Zahlen steigen nicht mehr von Woche zu Woche an. Aber sie sind noch immer zu hoch. Deshalb bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, auch im Dezember ihre Kontakte einzuschränken, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

Was gilt bis zum 20. Dezember? Das sollten Sie wissen:

Kontakt­beschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.
Es kann also beispielsweise eine Familie mit einem fast schon erwachsenen Kind auf ein befreundetes Paar treffen. Ebenso möglich ist das Treffen von 2 Familien mit je 2 Kindern, wenn die Kinder das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben.
Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.
Hochzeiten und Trauerfeiern: Hochzeiten können im November/Dezember mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus unterschiedlichen Hausständen stattfinden.
Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben offen. Schließungen gibt es nur, wenn Corona-Fälle in der jeweiligen Bildungs­einrichtung dies erforderlich machen. Neu ist, dass Schulklassen im Rahmen des außerschulischen Unterrichts wieder Theateraufführungen und Konzerte besuchen können.
Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Ausflüge und Familien­besuche aus anderen Bundesländern: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in November/Dezember verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel: Der Einzelhandel hat geöffnet.
Freizeit: Auch viele Freizeit­einrichtungen müssen in November/Dezember schließen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Offen haben die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks. Familien und Kinder können die Außen­spiel­plätze nutzen.
Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich. Eine besondere Regel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre. Hier können Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten, wenn die Infektionslage vor Ort dies zulässt. Profisport­veranstaltungen dürfen im November/Dezember nur ohne Publikum stattfinden.

Was ist mit Weihnachten?

Damit die Familien das Weihnachtsfest planen können, haben der Bund und die Länder sich bereits jetzt darauf verständigt, dass die strengen Kontaktbeschräkungen im Dezember über die Weihnachtstage gelockert werden.

Der MV-Gipfel hat für Mecklenburg-Vorpommern die folgenden Regeln für die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 festgelegt:

Die Weihnachtsfeier in der Familie: Die Landesregierung kann und will nicht kontrollieren, wie und mit wem Sie zuhause Weihnachten feiern. Wir bitten herzlich um Verständnis, dass es in diesem Jahr dennoch Regeln für private Feiern geben muss.
In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen private Treffen mit bis zu 10 Personen stattfinden. Diese dürfen auch aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden auf die Zahl von 10 nicht angerechnet. Damit dürften die meisten Weihnachtsfeiern wie jedes Jahr stattfinden können.
Weihnachtsbesuche aus anderen Bundesländern: Weihnachten kommen die Familien zusammen. Innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gibt es keine Beschränkungen für private Besuche, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Besucher aus anderen Bundesländern dürfen zu Weihnachten nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, wenn Sie einen Besuch innerhalb der Kernfamilie planen. Das sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten. Für Besuche innerhalb der Kernfamilie können in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar Hotels und andere Beherbergungsbetriebe genutzt werden. Es sind bis zu 3 Übernachtungen möglich.
Tourismus: Wir bedauern sehr, dass Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und Silvester im Winter 2020/2021 nicht möglich sind.”

Gemeinsame Erklärung: “Weiter konsequent – für eine achtsame Gemeinsamkeit zum Jahresende”

Quelle: Pressemitteilung Landesregierung M-V

Auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V hat eine Pressemitteilung mit aktuellen Informationen zu den Ergebnissen des MV-Gipfels veröffentlicht.

2020-11-30 (aktualisiert am 01.12.2020)

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