Neue Richtlinie zum Umweltbonus in Kraft: Kombi-Förderung und Staffelung bei Leasing

Die neue Richtlinie für die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist am 16. November 2020 in Kraft getreten.

Wesentliche Neuerungen sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren Förderung zu kombinieren.

Möglichkeit der kombinierten Förderung

Mit der neuen Richtlinie erhalten Antragssteller die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren.
Voraussetzung hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ab dem 16. November kann der BAFA Umweltbonus mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

Es wird angestrebt, die Fördermöglichkeiten durch weitere Vereinbarungen zu erweitern. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Fördermöglichkeiten auf der BAFA Webseite bereitgestellt.

Gestaffelte Förderung beim Leasing

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis unter 40.000 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung wenn
Nettolistenpreis über 40.000 Euro
>Reine E-Autos  
– 6-11 Monate750,00 Euro625,00 Euro
– 12-23 Monate1.500,00 Euro1.250,00 Euro
– über 23 Monate3.000,00 Euro2.500,00 Euro
>Außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge  
– 6-11 Monate562,50 Euro468,75 Euro
– 12-23 Monate1.125,00 Euro937,50 Euro
– über 23 Monate2.250,00 Euro1.875,00 Euro

Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der Bundesanteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Weitere Hinweise zum Förderprogramm für Elektromobilität und der Antragsstellung finden Sie unter: www.bafa.de/umweltbonus

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
(veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 05.11.2020)

Ergänzung:

Passend zum Thema verweisen wir auf das 4. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität – “Transformation unterstützen, Wertschöpfungsketten stärken” am 17.11.2020.
Hier ging u. a. um die verstärkte Unterstützung des Staates bei der Umsetzung folgender Punkte:
– Ausbau der Ladeinfrastruktur
– Aufbau von Batterieproduktion in Deutschland
– Umstieg auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
– nachhaltige, technologieoffene und beschäftigungsfreundliche Transformation der Fahrzeugbranche
– Erarbeitung regionaler Transformationsstrategien

Zur Pressemitteilung der Bundesregierung

2020-11-18

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