KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert
Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.
Ab kommenden Montag, dem 9.11.2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind größer und länger, als wir dies Mitte des Jahres noch erwartet und erhofft hatten. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern und verlängern das KfW-Sonderprogramm. Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredits für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige können nun alle Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquidität erhalten. Gleichzeitig haben wir alle Varianten des KfW-Sonderprogramms bis 30.06.2021 verlängert, um Planungssicherheit zu schaffen.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Der Schutzschirm bleibt weit geöffnet, wir stemmen uns mit voller Kraft gegen die Krise. In der akuten Pandemie-Lage schaffen wir Planungssicherheit und verlängern das KfW-Sonderprogramm bis einschließlich Juni 2021. Außerdem öffnen wir den Schnellkredit mit seinen großzügigen Konditionen nun auch für Soloselbstständige und kleine Unternehmen – eine wichtige weitere Hilfe, gerade jetzt im November. Die KfW übernimmt eine zentrale Rolle in der Abwehr der Krisenfolgen für Unternehmen und Beschäftigte. Damit haben wir international Standards gesetzt und sind auf diese Weise vergleichsweise gut durch die Krise gekommen.”
KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Die KfW-Corona-Kredite haben sich als ein wirksames Instrument in der aktuellen Krise erwiesen. Die hohen Förderzahlen spiegeln auch den enormen Kraftakt wider, den wir gemeinsam mit der Politik und der deutschen Kreditwirtschaft bisher geleistet haben. Die Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft.“
Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Milliarden Euro zugesagt. Der KfW-Schnellkredit steht ab Montag mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:
- Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.
- Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.
Insgesamt sind mittlerweile mehr als 95.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen. 99 Prozent der Anträge davon sind bereits abschließend bearbeitet worden. Die Zusagen haben insgesamt ein Volumen von knapp 46 Milliarden Euro erreicht. Rund 97 Prozent der Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen, 99 Prozent davon waren Kredite mit einem Volumen bis 3 Millionen Euro. Damit ist klar, dass diese Hilfen vor allem dem deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft, zugutekommen.
Informationen zum KfW-Sonderprogramm
Informationen zum Kfw-Schnellkredit
Signal der Solidarität und der Wertschätzung für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Die Kultur- und Kreativszene wird von der Corona-Krise seit Monaten hart getroffen. In dem Bemühen, die Folgen des November-Lockdowns für die Beschäftigten in der Kreativwelt zu mindern, unternimmt die Bundesregierung mit der Novemberhilfe große Anstrengungen, die vor allem auch für Soloselbständige greifen.
Soloselbständige können für den November 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Anstelle des Vergleichsmonats November 2019 können Soloselbständige auch den monatlichen Durchschnittsverdienst 2019 als Bezugsrahmen zugrunde legen.
Bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro kann der Antrag direkt von den Soloselbständigen gestellt werden. Bei höheren Summen muss ein Steuerberater die Beantragung vornehmen.
Hinsichtlich der Obergrenze der Förderung gelten beihilferechtliche Vorgaben.
Außerdem ist es gelungen, die Gruppe der von der neuerlichen Schließung direkt und indirekt betroffener Unternehmen großzügig zu definieren. Demnach gelten neben den von behördlichen Schließungen direkt Betroffenen als indirekt betroffen diejenigen Betriebe oder Soloselbstständigen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften. Die direkt und indirekt von der behördlichen Schließung betroffenen Betriebe können 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 erstattet bekommen.
Die jetzt erarbeiteten gezielten Hilfen für Soloselbstständige und die pragmatische Definition des Kreises der Berechtigten aus dem Kreativbereich für die neuen Überbrückungshilfen sind ein starkes Signal der Solidarität und der Wertschätzung seitens der Bundesregierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Kulturbetrieb ist von den geltenden Einschränkungen besonders stark betroffen. Mit der Novemberhilfe haben wir jetzt eine unbürokratische Unterstützung auf den Weg gebracht, von der gerade die vielen kreativen Soloselbständigen in dieser Branche profitieren werden. Ich stehe dazu: Wir lassen in dieser Krise unsere Selbständigen nicht allein. Mit Blick auf die Kultur- und Medienbranche ist das nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern auch zentral für unsere kulturelle Identität, die wir in dieser schweren Krise nicht preisgeben dürfen.“
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Kultur und Medien leben gerade auch von der Kreativität und Innovationskraft vieler Soloselbständiger. Ich bin froh, dass es uns in der Bundesregierung gelungen ist, die Bedürfnisse dieser wichtigen Beschäftigtengruppe jetzt anzuerkennen. Das ist ein großer Fortschritt im Bemühen, diese Krise zu bewältigen. Es ist vor allem ein Zeichen der Wertschätzung für viele in der Kultur und in der Kreativwirtschaft Tätige. Ich bin froh, dass geplant ist, diese Hilfen auch ganz unmittelbar und unkompliziert beantragen zu können. Außerdem ist es ein gutes Signal, dass der Kreis der Betroffenen und der indirekt Betroffenen weit gezogen wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir so eine großzügige, schnelle und effiziente Hilfe für die massiv getroffenen Branchen, gerade auch für die Kultur, auf den Weg bringen.“
Quelle: BMWi