Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld (Kug) wurden im Zuge der Corona-Pandemie im Eilverfahren in mehreren Gesetzespaketen angepasst.
Zum Thema hat u. a. die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) auf ihrer Internetseite ein aktualisiertes, umfangreiches FAQ-Papier veröffentlicht, dessen Fokus auf den Fragen liegt, die sich im Zusammenhang mit den Neuregelungen stellen.
Zum Inhalt gehören z. B. folgende Punkte:
- Zusammenfassung der Neuerungen im Bezug auf die gesetzlichen Regelungen
- Umdeutung der Kurzarbeit-Anzeige vom Betrieb auf einzelne Betriebsabteilungen
- Kug für Feiertage
- Erhöhtes Kug
- Auswirkungen des Kug auf Aufstockungsleistungen und Nebenverdienste
- Bezugsdauer des KUG
- Unterbrechung der Kurzarbeit
- Kug und Urlaub bzw. Überstunden
- Kug und geringfügig Beschäftigte bzw. Auszubildende
- Kug und Krankheitszeiten
- Kug und Insolvenzgeld
- Kug und Qualifizierung
- Häufige Fehler rund um die Anzeige und Beantragung von Kug
- Abschlussprüfung der Kug-Bezugszeiträume durch die BA
BDA: FAQ – Kurzarbeit (Stand 28. Oktober 2020)
Tipp:
Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zu Fragen im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld umfangreiche FAQ veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert werden.
Hinweis:
Da die Corona-Pandemie eine besondere Situation darstellt, für die es an vergleichbaren Fällen fehlt, gilt es. den jeweiligen Einzelfall genau zu betrachten und rechtlich zu würdigen. Deshalb sollte sich Unternehmer bei unklaren Fragen rechtliche Auskünfte holen, z. B. bei IHKn und HWKn.
2020-07-24 (aktualisiert 02.11.2020)