Steuerlich relevante betriebliche Besonderheiten: Handreichung für KMU

Bewirtungsverbot, Begrenzung der Kundinnen und Kunden im Verkaufsraum, Mehrwertsteuerumstellung, Kurzarbeit… die Liste an außerplanmäßigen Maßnahmen, welche dieses Jahr wegen der Corona-Krise umgesetzt werden mussten, ist lang.

Diese Besonderheiten werden sich auch im jährlichen Geschäftsbericht widerspiegeln und können im Falle einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen.
Außergewöhnliche Umsätze, Kosten und Gewinne können Betriebsprüfer misstrauisch machen. Insbesondere während der Corona-Krise sind in vielen Unternehmen Umsätze, Kosten und Gewinne außergewöhnlich.
Prüfen Betriebsprüfer Jahre später beispielsweise das Corona-Jahr 2020, sollte ein Unternehmen in der Lage sein, jedes Misstrauen der Betriebsprüfer argumentativ zu zerstreuen. Das gelingt aber nur dann, wenn zeitnah Aufzeichnungen über steuerlich relevante betriebliche Besonderheiten gemacht wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV e.V.) hat eine praxisnahe Handreichung für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht, die Unternehmende bei dem Umgang mit steuerlich relevanten betrieblichen Besonderheiten unterstützt.

Die kostenfreie Handreichung „Dokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten“ gibt Antworten auf Fragen wie:

  • Was ist eine steuerlich relevante betriebliche Besonderheit?
  • Welche Maßnahmen fallen unter steuerlich relevante betriebliche Besonderheiten?
  • Welche Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise gelten als steuerlich relevante betriebliche Besonderheit?
  • Wie dokumentiere ich eine solche Besonderheit optimal, um auch in einigen Jahren noch dazu auskunftsfähig zu sein?

Die Publikation kann kostenfrei über die Internetseite der AWV e. V. bestellt und heruntergeladen werden. Da es sich hierbei um ein „lebendes Dokument“ handelt, wird die Dokumentation regelmäßig erweitert und aktualisiert.

„Dokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten“

Quelle: RKW Kompetenzzentrum

Hinweis: Weitere Informationen erhält man z. B. beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH):
Corona-Dokumentation“ – Gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen“, Muster für eine „Corona-Dokumentation“

2020-09-30

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