Fördermittel für Kunst und Kultur: Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR

Das 1 Milliarde Euro schwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden.

Damit will die Bundesregierung Kunst und Kultur unterstützen – Bereiche, die von den Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie besonders stark betroffen sind.
Nachfolgend einige aktuelle Informationen.

„Künstler*innenförderung der Initiative Musik“: zusätzlich 10 Millionen Euro

Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt das Programm „Künstler*innenförderung der Initiative Musik“ im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR mit zusätzlich 10 Millionen Euro. Das Programm richtet sich an Solokünstlerinnen und Solokünstler sowie Bands, die gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen Albumproduktionen und -veröffentlichungen und Konzerttourneen realisieren.
Mit der Mittelaufstockung wurden auch die Förderbedingungen mit Blick auf die aktuelle Situation angepasst. Dabei wurden der Förderanteil von bisher 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent angehoben und das Förderspektrum erheblich erweitert.

Das Programm baut auf den langjährigen Erfahrungen der Initiative Musik, der zentralen Fördereinrichtung des Bundes und der Musikbranche für die deutsche Musiklandschaft, auf. Weitere Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR für die deutsche Musikbranche sind geplant. Im Mittelpunkt werden hier der Erhalt und die Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland stehen. Diese Teilprogramme richten sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusikprogrammen, von Programmreihen und Musikfestivals sowie an Musikclubs.
Die Fördergrundsätze für diese neuen Teilprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR sollen Anfang August 2020 veröffentlicht werden.

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen findet man auf der Website der Initiative Musik initiative-musik.de. Die Initiative Musik bietet auch telefonische Beratung an.

20 Millionen Euro für die freie Tanzszene

Im Bereich der freien professionellen Tanzszene, für den bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen, werden Künstlerinnen und Künstler, aber auch Produktionsstätten, Festivals und weitere Bereiche gestärkt.

Monika Grütters erklärt dazu: „Die Tanzszene ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen. Das gilt umso mehr, als Tänzerinnen und Tänzern oft nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht, in dem sie künstlerische Höchstleitungen erbringen können. Umso wichtiger ist es, jetzt der Tanz-Szene direkt und passgenau zu helfen. Mit den Teilprogrammen DIS-TANZEN, TANZPAKT Reconnect und NPN-STEPPING OUT wollen wir dem Tanz in Deutschland wieder auf die Beine helfen.

Die Programme wurden mit drei Partnerorganisationen, dem Dachverband Tanz, Diehl+Ritter und Joint Adventures – Walter Heun entwickelt. Einzelheiten zu den Förderprogrammen DIS-TANZEN, TANZPAKT Reconnect und NPN-STEPPING OUT sowie die Antragsunterlagen können über die Webseiten der Partnerorganisationen abgerufen werden:
dachverband-tanz.de
diehl-ritter.de
jointadventures.net

Die Partnerorganisationen bieten jeweils auch telefonische Beratung an.

15 Mio. Euro für Kinoverleih- und Vertriebsförderung

Kulturstaatsministerin Monika Grütters fördert im Rahmen des rund 1 Milliarde Euro schweren Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Verleih von Kinofilmen in Deutschland. Für die Kinoverleih- und Vertriebsförderung werden bis Ende 2021 zusätzlich bis zu insgesamt 15 Mio. Euro bereitgestellt.

Die kulturelle Verleihförderung wird mit 4 Mio. Euro verstärkt. Weitere 10 Mio. Euro sollen in Anlehnung an die im Filmförderungsgesetz (FFG) vorgesehene Verleihförderung im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) für die Stärkung des Filmverleihs in Deutschland ausgereicht werden. Zudem ist geplant, einmalig eine eigenständige Förderlinie für den Vertrieb von Kinofilmen ins Ausland mit einem Fördervolumen von bis zu 1 Mio. Euro aufzusetzen.

Die Kriterien für die bei der FFA angesiedelten eher wirtschaftlich ausgerichteten Verleih- und Vertriebsförderungen werden derzeit noch auf Bundesebene abgestimmt und werden zeitnah gesondert bekanntgegeben.

Für die Verleihförderung der kulturellen Filmförderung treten insbesondere folgende Neuerungen unmittelbar in Kraft:

  • Anhebung der maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro auf 150.000 Euro je Verleihprojekt
  • Aufhebung der Begrenzung auf 40 Kopien (Einsätze) zum Kinostart

Die Anzahl der Jurysitzungen wird auf vier Mal jährlich erhöht.
Die nächste Einreichfrist endet am 21. August 2020.

Die konkreten modifizierten Förderbedingungen, die aktuellen Antragsformulare sowie FAQs finden Sie hier:
Filmförderung: Anträge und Merkblätter

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR findet man unter: www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

Quelle: Bundesregierung, Staatsministerin für Kultur und Medien

2020-07-30 (aktualisiert am 31.07.2020)

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