Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

Digitale Technologien und Anwendungen sowie Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) KMU mit dem Programm Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU.
Zuschüsse erhalten Unternehmen dabei sowohl für Investitionen in digitale Technologien als auch für Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen.

Ziele des Förderprogramms Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU:
  • Anregung der KMU und des Handwerks zu mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know-how.
  • Branchenübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei KMU und Handwerk.
  • Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse der geförderten Unternehmen.
  • Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler Geschäftsmodelle für die geförderten Unternehmen.
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle.
  • Befähigung der Mitarbeiter der geförderten Unternehmen, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen.
  • Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den geförderten Unternehmen.
  • Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.

KMU aus allen Branchen, darunter auch Handwerksbetriebe und Freie Berufe, die zwischen 3 bis 499 Mitarbeitende beschäftigen, können Unterstützung für ihre Digitalisierungsvorhaben beantragen.
Die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse. Dies umfasst in einem Modul 1 besonders Hardware und Software, die die Vernetzung der Unternehmen fördert. Dabei finden verschiedene Aspekte Beachtung, wie zum Beispiel datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware wie Sensorik oder 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. In Modul 2 werden Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter gefördert. Voraussetzung für die Förderung eines oder beider Module ist ein Digitalisierungsplan.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt. Für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro bei Investitionen in digitale Technologien (Modul 1) sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 (Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden) beträgt die Untergrenze 3 000 Euro.
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.

Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Ausführliche Informationen zum Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ (inkl. Link zum Antragstool)

Veröffentlichung des Programms im Bundesanzeiger

2020-07-14 (aktualisiert 2020-09-09)

Print Friendly, PDF & Email