Weitere Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise – Teil 7

In der Kabinetts­klausur der Landesregierung M-V ist am 30. Juni über weitere Lockerungen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im MV-Plan entschieden worden.
Wichtige Aktualisierungen (Juli und August 2020):

Die “Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung” wurde am 09.07.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 46/2020 vom 09.07.2020 veröffentlicht. Am 11. August 2020 gab es aktuelle Änderungen für den Zeitraum 13.08. bis 10.09.2020, die bereits im oben verlinkten Dokument enthalten sind.
Zur Verordnung gehören 43 Anlagen, die sich speziell auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft beziehen, und konkrete Erläuterungen zu vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen enthalten.

Veröffentlicht wurde auch die Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV) vom 9. April 2020
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Am 11. August 2020 gab es aktuelle Änderungen für den Zeitraum 13.08. bis 10.09.2020, die bereits im oben verlinkten Dokument enthalten sind.

Aktualisiert wurde auch der Bußgeldkatalog bei Ordnungswidrigkeiten gegen die Corona-Lockerungs-LVO MV und die Quarantäneverordnung (Stand: 13. August 2020)

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 44/2020 wurden folgende Verordnungen veröffentlicht:

  • Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Besuchs-, Betretens- und Leistungsbeschränkungen in stationären Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, mit denen ein Vertrag der Kostenträger nach § 111 oder § 111a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch besteht (Reha-VO), ändert VO vom 20. Mai 2020 GS Meckl.-Vorp.
    Neu: Änderungen Stand 13.08.2010!
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (4. Corona-JugVO ÄndVO M-V), Ändert VO vom 9. Mai 2020
    Neu: Änderungen Stand 07.07.2020!
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Zweite Änderungsverordnung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung – 2. Corona-KiföVO ÄndVO M-V), ändert VO vom 9. Mai 2020
    Neu: Änderungen Stand 30.07.2020!

Zum 10. Juli 2020 gab es folgende Änderungen:
(Ergänzende/aktualisierte Informationen: siehe oben)

> Zentrale Schutzmaßnahmen
  • Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es wird künftig keine strikte Vorgabe mehr geben, mit wie vielen Personen man sich im öffentlichen Raum treffen und bewegen darf. Empfohlen wird allerdings, soziale Kontakte auch weiterhin auf das Notwendige zu beschränken, den Personenkreis möglichst konstant zu halten, wo immer möglich, Abstand zu halten und dort, wo das nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Es bleibt dafür bei den Abstandsregeln – mindestens 1,5 Meter – und der Pflicht, in bestimmten Situationen, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr oder im Wartebereich von Arztpraxen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Lockerungen beim Mund-Nasenschutz im Einzelhandel sollen bis zur Kabinettssitzung am 14.07. geprüft werden.
> Öffnungen
  • Kitas: Ziel ist es, zum 1. August die Kinderbetreuung wieder im vollen Umfang anbieten zu können. Erzieherinnen und Erzieher können sich begleitend testen lassen (siehe auch Pressemitteilung “Land plant umfassende Öffnung der Kitas”)
  • Schule: Im neuen Schuljahr 2020/2021 soll es für alle Kinder einen täglichen, verlässlichen Unterricht in der Schule geben. Lehrerinnen und Lehrer können sich begleitend testen lassen.
  • Tourismus: Tagesbustouren aus anderen Bundesländern nach MV sind ab dem 10.07. wieder möglich, weil sich bei einer Busreise die Kontakte besonders gut nachverfolgen lassen. Ansonsten bleibt es aber beim Verbot von Tagesausflügen nach MV.
  • Sport: Sportwettkämpfe mit Zuschauerinnen und Zuschauern (200 bei Innen-, 500 bei Außenveranstaltungen) sind im landesweiten Freizeit- und Breitensport wieder möglich (siehe auch Pressemitteilung “Drese: Regulärer Sportbetrieb mit Zuschauenden in Kürze unter Auflagen möglich”)
  • Gastronomie: Verlängerung der Öffnungszeit auf 2 Uhr. Buffets sind unter Sicherheitsauflagen wieder zugelassen.
  • Familienfeiern können auch wieder in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Vereinsheimen, Dorfgemeinschaftshäusern oder soziokulturellen Zentren stattfinden. Tanzen und Buffets sind unabhängig vom Veranstaltungsort erlaubt.
  • Veranstaltungen sind künftig mit bis zu 200 Personen im Innen- und 500 Personen im Außenbereich beim Einhalten von Abstandsregeln erlaubt. Ausnahmegenehmigungen für maximal 400 Personen im Innen- sowie höchstens 1.000 Personen im Außenbereich sind möglich.
> Weitere Einzelmaßnahmen
  • Öffnung von Spezialmärkten, wie zum Beispiel Floh- oder Töpfermärkten, nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Abschaffung der Einkaufswagenpflicht
  • Abschaffung der 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.
  • Öffnung von Innen-Spielplätzen oder anderen Innen-Freizeitangeboten nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Öffnung von Messen unter Auflagen
> Was bleibt geschlossen?
  • Clubs und Diskotheken (hier wird eine Arbeitsgruppe Konzepte entwickeln, wie schrittweise geöffnet werden kann)
  • Weiterhin sind Großveranstaltungen und Volksfeste nicht möglich
Wann tritt das in Kraft?

Die neue Verordnung tritt am 10. Juli in Kraft. Die nächste große Entscheidungsrunde mit Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden soll am 4. August 2020 stattfinden.

Beschlusspapier zur gemeinsamen Klausur zum MV-Plan (30.06.) (PDF, 0,23 MB) “Mit Zuversicht und Umsicht in den Sommer: MV-Plan fortschreiben – verantwortungsvoll zurück in Kita und Schule – Impulse für Kaufkraft und Unternehmen”

Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

2020-07-01 (aktualisiert am 26.08.2020)

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